Rentenlexikon

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Entgeltpunkte


Entgeltpunkte sind ein Bestandteil der Rentenformel. Die Anwartschaften aus den individuellen rentenrechtlichen Zeiten werden durch Entgeltpunkte ermittelt. Bei den Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt in Entgeltpunkte umgerechnet, indem es durch das Durchschnittsentgelt im gleichen Jahr geteilt wird. Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten (2013 = 34.071 Euro vorläufig), erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient hat, erhält entsprechend einen Entgeltpunktwert von unter 1,0, bei überdurchschnittlichem Verdienst beträgt der Entgeltpunktwert entsprechend mehr als 1,0.


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