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Rentenlexikon

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Ersatzzeiten


Ersatzzeiten sind Zeiten nach vollendetem 14. Lebensjahr, in denen der bzw. die Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte. Zu den Ersatzzeiten zählen z. B. Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst, Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR), Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.5.1945 bis 30.6.1990, soweit der bzw. die Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist. Teilweise zählen auch an diese Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind auf Zeiten bis zum 31.12.1991 begrenzt. Sie zählen sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung mit.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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