Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Erwerbsminderungsrenten
Wenn die Erwerbsfähigkeit der bzw. des Versicherten eingeschränkt oder ganz weggefallen ist, ersetzt die Erwerbsminderungsrente entstehende Einkommenslücken. Sie wird höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.