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Rentenlexikon

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Fondssparplan


Bei einem Fondssparplan erfolgt die Anlage des Kapitals in Investmentfonds, z. B. Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds. Sie unterscheiden sich in den Ertragschancen und im Risiko für den Anleger bzw. die Anlegerin. Bei Aktienfonds steht der Chance auf eine hohe Anlagerendite bei günstiger Entwicklung der Kapitalmärkte das Verlustrisiko durch fallende Kurse gegenüber. Eine Mindestrendite ist nicht garantiert, lediglich der Kapitalerhalt muss bei geförderten Produkten zugesagt werden. Die Chance auf eine hohe Rendite hängt genau wie das Verlustrisiko von der Mischung des Fonds ab, ist jedoch höher als bei Banksparplänen und privaten Rentenversicherungen. Kosten entstehen durch Ausgabeaufschläge beim Kauf und durch Verwaltungs-/Depotgebühren. Fonds mit hohem Aktienanteil sind eher für jüngere risikofreudige Anlegerinnen und Anleger geeignet, weil hier ausreichend Zeit ist, vorübergehende Kursverluste wieder auszugleichen. Fondssparpläne gehören zu den im Rahmen der Riester-Förderung förderfähigen Altersvorsorgeprodukten. Voraussetzung ist, dass sie die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zertifizierungsstelle) zertifiziert sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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