Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Kinderzulage
Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Zulage in Höhe von 185 Euro jährlich gezahlt. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr.