Rentenlexikon
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Rentengarantie
Die als "Rentengarantie" bezeichnete erweiterte Schutzklausel verhindert, dass die im Grundsatz an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelte Rentenanpassung im Fall einer rückläufigen Lohnentwicklung zu einer Rentenminderung führt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass es in den kommenden Jahren nicht zu sinkenden Löhnen kommt und insofern die Rentengarantie keine Anwendung findet.
Selbst wenn die Regelung in der Zukunft angewendet werden muss, wie bei der Rentenanpassung im Jahr 2010, geht dies nicht zu Lasten der Jüngeren. Die durch die erweiterte Schutzklausel unterbliebenen Rentenkürzungen werden im sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst und später dadurch realisiert, dass positive Rentenanpassungen solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.