Rentenlexikon
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Renteninformation
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Durch diese Serviceleistung schaffen die Rentenversicherungsträger Transparenz bei der persönlichen Altersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Renteninformation wird auf der Basis der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt und enthält u. a. eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen sowie mit fiktiven Rentenanpassungen. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt, die noch detailliertere Informationen zum künftigen Rentenanspruch enthält.