Rentenlexikon

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Riester-Förderung


Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Dafür stellt der Staat ab 2008 rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung.

Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro) im Jahr zusätzlich anspart, erhält die maximale Zulage: 154 Euro im Jahr für jeden Förderberechtigten und 185 Euro (bzw. 300 Euro, s. "Kinderzulage") im Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Außerdem kann der Anlagebetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Der Zulagenanspruch wird dann allerdings gegengerechnet. Im Jahr 2008 bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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