Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Schutzklausel (Ost)
Die zusätzlich zu Schutzklausel existierende sogenannte Schutzklausel "Ost" stellt sicher, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so hoch anzupassen ist wie der aktuelle Rentenwert, der in den alten Bundesländern gilt.