Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Teilrente
Versicherte können durch den Bezug einer Teilrente bei entsprechender Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit in den Ruhestand hineingleiten. Die Teilrente kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der vollen Altersrente bezogen werden. Eine Teilrente kann beanspruchen, wer die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt. Hinzuverdienstgrenzen sind zu beachten.