Rentenlexikon

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Umlageverfahren


In der Rentenversicherung werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres gedeckt. Die bei den Rentenversicherungsträgern eingehenden Beiträge werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die Versicherungsträger haben lediglich eine finanzielle Rücklage, um mögliche Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf ausgleichen zu können (siehe auch unter Nachhaltigkeitsrücklage). Die gezahlten Beiträge dienen also nicht zur Ansammlung von Kapital zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche. Ebenso wenig werden die derzeit zu zahlenden Renten aus früher von Versicherten eingezahlten Beiträgen finanziert.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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