Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Zentrale Stelle
Behörde, die die Höhe des Zulagenanspruchs in der privaten Altersvorsorge ermittelt und die Auszahlung auf den Altersvorsorgevertrag veranlasst. Zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
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