HOAI Rechner + Tabelle: Honorar einfach online berechnen

Mit dem HOAI Rechner erhalten Sie schnell eine erste Orientierung für Architekten- und Ingenieurhonorare. Sie geben die wichtigsten Eckdaten ein – der Rechner zeigt, welcher Honorarrahmen nach der HOAI-Systematik naheliegt.

HOAI-Honorar jetzt berechnen

Tragen Sie einfach die anrechenbaren Kosten, das Leistungsbild, die Honorarzone und die beauftragten Leistungsphasen ein. Das Ergebnis hilft Ihnen, Honorare besser einzuschätzen und Gespräche mit Auftraggebern oder Planern gut vorbereitet zu führen.

HOAI-Rechner 2026

Honorar für Gebäude, Innenräume, Freianlagen und Flächennutzungspläne nach den Orientierungswerten der HOAI berechnen.

Berechnen Sie ein Orientierungshonorar nach der seit 2021 geltenden HOAI. Die Honorartafeln sind Orientierungswerte; maßgeblich bleibt die wirksam getroffene Honorarvereinbarung.

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Gut zu wissen: Seit 2021 sind die HOAI-Honorartafeln grundsätzlich keine verbindlichen Festpreise mehr, sondern dienen vor allem als Orientierung. Entscheidend ist die konkrete Honorarvereinbarung.

HOAI Rechner zur Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren

Was ist die HOAI?

Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie beschreibt, wie Planungsleistungen aufgebaut sind und welche Honorare als Orientierung dienen können.

Praktisch bedeutet das: Die HOAI hilft dabei, Leistungen besser zu vergleichen, den Umfang eines Auftrags sauber zu beschreiben und Honorare nachvollziehbar zu berechnen.

Für Auftraggeber Sie sehen klarer, welche Leistungen Sie beauftragen und wie sich das Honorar zusammensetzt.
Für Architekten Die HOAI bietet eine verständliche Grundlage für Angebot, Vertrag und Abrechnung.
Für Ingenieure Leistungsbilder und Honorarzonen schaffen Struktur bei komplexen Projekten.

Wie funktioniert die HOAI-Honorarberechnung?

Die Berechnung wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Im Kern folgt sie aber einem einfachen Ablauf:

  1. Leistungsbild auswählen: zum Beispiel Gebäude, Innenräume, Freianlagen oder Technische Ausrüstung.
  2. Anrechenbare Kosten bestimmen: sie sind häufig die wichtigste Berechnungsgrundlage.
  3. Honorarzone festlegen: sie beschreibt den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
  4. Leistungsphasen auswählen: nur beauftragte Leistungen fließen in die Berechnung ein.
  5. Honorar vereinbaren: die HOAI-Werte dienen als Orientierung für die vertragliche Regelung.

Steuer-Tipp

Halten Sie Leistungsumfang, Honorar, Nebenkosten und besondere Leistungen möglichst klar in Textform fest. Das erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern auch die steuerliche Einordnung.

Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI?

Viele Planungsleistungen werden in Leistungsphasen gegliedert. Bei Gebäuden und Innenräumen sind es regelmäßig neun Phasen – von der ersten Klärung bis zur Betreuung nach Fertigstellung.

HOAI-Leistungsphasen für Gebäude und Innenräume
LPH Leistungsphase Gebäude Innenräume Einfach erklärt
1 Grundlagenermittlung 2 % 2 % Projektziele, Aufgaben und Rahmenbedingungen klären.
2 Vorplanung 7 % 7 % Erste Ideen, Varianten und grobe Kostenschätzung entwickeln.
3 Entwurfsplanung 15 % 15 % Den Entwurf ausarbeiten und Kosten genauer berechnen.
4 Genehmigungsplanung 3 % 2 % Unterlagen für Genehmigungen, etwa den Bauantrag, erstellen.
5 Ausführungsplanung 25 % 30 % Details für die spätere Bauausführung planen.
6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 % Mengen ermitteln und Leistungsverzeichnisse vorbereiten.
7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 3 % Angebote prüfen und Vergabeentscheidungen vorbereiten.
8 Objektüberwachung 32 % 32 % Bauausführung, Termine, Kosten und Qualität überwachen.
9 Objektbetreuung 2 % 2 % Nach Fertigstellung betreuen und bei Mängeln unterstützen.

Achtung: Nicht jede Leistungsphase ist automatisch eine steuerliche Teilleistung

Die HOAI teilt Leistungen zwar in Phasen ein. Umsatzsteuerlich entsteht daraus aber nicht automatisch für jede Phase eine eigene Teilleistung. Entscheidend ist, was im Vertrag konkret vereinbart wurde.

Was ist steuerlich bei Architekten- und Ingenieurleistungen wichtig?

Umsatzsteuer: Ein Auftrag oder mehrere Teilleistungen?

Wird ein Architekten- oder Ingenieurauftrag insgesamt vergeben, wird er umsatzsteuerlich häufig als einheitliche Leistung behandelt. Die Aufteilung in HOAI-Leistungsphasen genügt dafür allein nicht, um automatisch einzelne steuerliche Teilleistungen anzunehmen.

Anders kann es sein, wenn einzelne Leistungsphasen ausdrücklich getrennt beauftragt, abgenommen und abgerechnet werden. Dann sollte die umsatzsteuerliche Behandlung gesondert geprüft werden.

Gewinnrealisierung: Wann wird der Gewinn versteuert?

Bei Abschlagszahlungen kommt es auf die Gewinnermittlungsart, den Vertrag und den Leistungsstand an. Bilanzierende Büros müssen insbesondere prüfen, ob bereits eine realisierte Forderung vorliegt. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist grundsätzlich der tatsächliche Zahlungseingang maßgeblich.

Häufiger Fehler

Abschlagszahlungen werden steuerlich nicht in jedem Fall gleich behandelt. Deshalb sollten Architekten und Ingenieure die Vertragsgestaltung und Abrechnung frühzeitig mit der Steuerberatung abstimmen.

Checkliste: So nutzen Sie den HOAI Rechner sinnvoll

  1. Prüfen Sie, welche HOAI-Fassung für Ihren Vertrag relevant ist.
  2. Wählen Sie das richtige Leistungsbild aus.
  3. Ermitteln Sie die anrechenbaren Kosten möglichst sorgfältig.
  4. Ordnen Sie die passende Honorarzone realistisch ein.
  5. Wählen Sie nur die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen aus.
  6. Trennen Sie Grundleistungen und besondere Leistungen sauber.
  7. Halten Sie Honorar und Leistungsumfang klar in Textform fest.
  8. Prüfen Sie bei Abschlagszahlungen die steuerlichen Folgen.

Häufige Fragen zum HOAI Rechner

Ist die HOAI seit 2021 noch verbindlich?

Die Honorartafeln der HOAI dienen seit 2021 grundsätzlich als Orientierung. Das konkrete Honorar sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Was passiert, wenn kein Honorar vereinbart wurde?

Fehlt eine Honorarvereinbarung in Textform, kann bei Grundleistungen nach HOAI der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart gelten. Der konkrete Vertrag sollte geprüft werden.

Welche Angaben brauche ich für den Rechner?

Sie benötigen vor allem das Leistungsbild, die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und die beauftragten Leistungsphasen.

Sind alle Leistungsphasen gleich wichtig?

Nein. Die Leistungsphasen haben unterschiedliche prozentuale Anteile am Honorar. Besonders stark gewichtet ist häufig die Objektüberwachung.

Ist jede Leistungsphase umsatzsteuerlich eine eigene Leistung?

Nein. Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Ohne klare Trennung wird häufig von einer einheitlichen Leistung ausgegangen.

Ersetzt der HOAI Rechner eine Beratung?

Nein. Der Rechner liefert eine erste Orientierung. Vertragsrechtliche und steuerliche Fragen sollten individuell geprüft werden.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 04.07.2026.

  • HOAI §§ 1, 2a, 6, 7, 34, 35 und 57.
  • UStG § 13; UStAE Abschnitt 13.3.
  • BGB § 632a.
  • EStG §§ 4 und 11.
  • HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4.
  • BFH, Urteil vom 14.05.2014, VIII R 25/11, BStBl II 2014, 968.
  • BMF-Schreiben vom 15.03.2016, IV C 6 - S 2130/15/10001, BStBl I 2016, 279.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





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