Jobticket-Rechner 2026: Steuer- und SV-Vorteile berechnen
Mit dem Jobticket-Rechner 2026 ermitteln Sie, was das Deutschlandticket als Jobticket für Mitarbeitende und Arbeitgeber kostet – inklusive 5-%-Jobticket-Rabatt, steuerfreiem Zuschuss, Split Pay und Entgeltumwandlung mit 25-%-Pauschalsteuer.
Was spart ein Jobticket 2026 konkret?
Der Rechner zeigt die monatliche Belastung aus Mitarbeiterperspektive und die Kosten aus Arbeitgebersicht. Für den 5-%-Jobticket-Rabatt wird unterstellt, dass der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises übernimmt und ein entsprechender Rahmenvertrag mit dem Verkehrsunternehmen besteht.
Welche Vorteile hat ein Jobticket für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung und Gewinnung neuer Fachkräfte.
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Gewährung möglich, wenn die Leistung zusätzlich zum Lohn erfolgt.
- Bei Deutschlandticket-Jobticket: 5-%-Rabatt möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises übernimmt.
- Aufwendungen sind regelmäßig als Betriebsausgaben abziehbar.
- Beitrag zu ESG-, Mobilitäts- und Nachhaltigkeitszielen.
- Bei 100-%-Zuschuss: Deutschlandticket ohne eigene Kosten.
- Private Fahrten im ÖPNV sind bei Nahverkehrstickets mitbegünstigt.
- Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG.
- Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze bleibt für andere Benefits nutzbar.
Welche Finanzierungsmodelle gibt es beim Jobticket?
Modell 1: Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür das Jobticket. Weil die Leistung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, greift die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch die Pauschalbesteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG prüfen.
Modell 2: Split Pay
Beim Split-Pay-Modell teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ticketkosten. Der Arbeitgeberzuschuss kann steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises, kann beim Deutschlandticket zusätzlich der 5-%-Jobticket-Rabatt genutzt werden.
Modell 3: 100-%-Zuschuss
Beim 100-%-Zuschuss übernimmt der Arbeitgeber die Ticketkosten vollständig. Für Arbeitnehmer ist dieses Modell besonders attraktiv: Sie erhalten das Deutschlandticket ohne eigene Nettobelastung. Für Arbeitgeber ist es häufig günstiger als eine vergleichbare Nettogehaltserhöhung, weil bei Steuerfreiheit keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wann ist das Jobticket steuerfrei?
Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr können nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Begünstigt sind sowohl Sachbezüge – etwa ein überlassenes Ticket – als auch Zuschüsse zu vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrkarten.
Bei Nahverkehrstickets ist die private Nutzung mitbegünstigt. Eine Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist bei reinen ÖPNV-Tickets daher grundsätzlich nicht erforderlich. Die Finanzverwaltung stellt außerdem klar, dass die Steuerfreiheit nicht allein dadurch entfällt, dass das Deutschlandticket auf bestimmten IC-/ICE-Strecken ausnahmsweise freigegeben ist.
Mindert das steuerfreie Jobticket die Entfernungspauschale?
Ja. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG mindern die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Beträge grundsätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Wählt der Arbeitgeber dagegen die 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG, unterbleibt diese Minderung.
Bleibt die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze erhalten?
Ja. Wird das Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei gewährt oder nach § 40 EStG pauschal versteuert, wird die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht verbraucht. Sie kann deshalb weiterhin für andere Sachzuwendungen genutzt werden.
- Finanzierungsmodell festlegen: Zuschuss, Split Pay oder Entgeltumwandlung.
- Zusätzlichkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 4 EStG prüfen.
- Rahmenvertrag mit Verkehrsunternehmen klären, wenn der 5-%-Jobticket-Rabatt genutzt werden soll.
- Lohnkonto und Nachweise vorbereiten: Ticket, Zuschuss, Eigenanteil, Zeitraum.
- Auswirkung auf Entfernungspauschale und Lohnsteuerbescheinigung mit der Lohnbuchhaltung abstimmen.
Häufige Fragen zum Jobticket 2026
Ist das Deutschlandticket als Jobticket 2026 steuerfrei?
Ja, wenn der Arbeitgeber das Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und die Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG erfüllt sind.
Wie teuer ist das Deutschlandticket 2026?
Seit Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63,00 € pro Monat.
Wie hoch ist der Jobticket-Rabatt beim Deutschlandticket?
Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises, kann zusätzlich ein Rabatt von 5 % auf den Ausgabepreis gewährt werden.
Ist eine Entgeltumwandlung steuerfrei?
Nein. Bei Entgeltumwandlung fehlt die Zusätzlichkeit. In Betracht kommt jedoch insbesondere die 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.
Mindert das steuerfreie Jobticket die Entfernungspauschale?
Ja. Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG mindern die Entfernungspauschale. Bei 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG unterbleibt die Minderung.
Darf das Jobticket auch privat genutzt werden?
Ja. Bei Fahrberechtigungen für den öffentlichen Personennahverkehr ist die private Nutzung nach der Verwaltungsauffassung mitbegünstigt.
Welche Nachweise braucht der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber sollte Ticket, Zeitraum, Zuschusshöhe, Eigenanteile und die steuerliche Behandlung im Lohnkonto dokumentieren.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 3 Nr. 15 EStG – Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
- § 8 Abs. 4 EStG – Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale; ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer.
- § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für ein Kind, 240 € je weiteres Kind.
- § 32a EStG / LStH 2026 – Einkommensteuertarif 2026.
- § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG – 25-%-Pauschalbesteuerung anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG.
- BMF-Schreiben vom 15.08.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007 :001, BStBl I 2019, 875.
- BMF-Schreiben vom 07.11.2023, IV C 5 – S 2342/19/10007 :009, BStBl I 2023, 1969.
- Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Deutschlandticket, Stand 01.05.2026.
- BMG, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
- DRV, Beitragssatz Rentenversicherung 2026.
Überlassung eines Jobtickets wegen Parkplatznot – lohnsteuerpflichtiger Sachbezug?
Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie weitere Förderung der E-Mobilität
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.