🚆 Rechner · Deutschlandticket · Rechtsstand 05.07.2026

Jobticket-Rechner 2026: Steuer- und SV-Vorteile berechnen

Mit dem Jobticket-Rechner 2026 ermitteln Sie, was das Deutschlandticket als Jobticket für Mitarbeitende und Arbeitgeber kostet – inklusive 5-%-Jobticket-Rabatt, steuerfreiem Zuschuss, Split Pay und Entgeltumwandlung mit 25-%-Pauschalsteuer.

Deutschlandticket: 63,00 € / Monat Jobticket-Rabatt: 5 % möglich Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG

Was spart ein Jobticket 2026 konkret?

Der Rechner zeigt die monatliche Belastung aus Mitarbeiterperspektive und die Kosten aus Arbeitgebersicht. Für den 5-%-Jobticket-Rabatt wird unterstellt, dass der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises übernimmt und ein entsprechender Rahmenvertrag mit dem Verkehrsunternehmen besteht.

45.000 € / Jahr
10.000 €290.000 €
Grenzsteuersatz: wird berechnet …
50 %
25 % Mindestanteil für Rabatt100 %
👤Mitarbeiterperspektive
effektive Nettobelastung / Monat
Privatpreis Deutschlandticket63,00 €
Umgewandeltes Brutto
geschätzte Steuer-/SV-Entlastung
Ersparnis gegenüber Privatkauf
🏢Arbeitgeberperspektive
Ticketkosten / Mitarbeiter / Monat
geschätzte AG-SV-Ersparnis
25 % Pauschalsteuer zzgl. Soli
Nettoeffekt Team / Jahr
Hinweis: Bei Entgeltumwandlung greift § 3 Nr. 15 EStG nicht steuerfrei. Der Rechner unterstellt die 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.
👤Mitarbeiterperspektive
Eigenanteil / Monat
Ticketpreis im Modell
Arbeitgeber übernimmt steuerfrei
Arbeitnehmer zahlt aus Netto
Ersparnis gegenüber Privatkauf
🏢Arbeitgeberperspektive
AG-Kosten / Mitarbeiter / Monat
Team-Kosten / Monat
Team-Kosten / Jahr
Steuer-/SV-Behandlungsteuerfrei*
*Nur soweit die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
👤Mitarbeiterperspektive
0,00 € effektive Kosten / Monat
Privatpreis Deutschlandticket63,00 €
Arbeitgeber übernimmt
Steuer / SV beim Arbeitnehmer0,00 €
Ersparnis gegenüber Privatkauf63,00 €
🏢Arbeitgeberperspektive
Kosten / Mitarbeiter / Monat
Kosten / Mitarbeiter / Jahr
Team-Kosten / Monat
Team-Kosten / Jahr
günstiger als Nettogehaltserhöhung*
*Vereinfachte Vergleichsrechnung auf Basis Grenzsteuersatz, Arbeitnehmer-SV und Arbeitgeber-SV.
Rechner-Hinweis: Die Berechnung ist eine überschlägige Modellrechnung. Sie ersetzt keine Lohnabrechnung und berücksichtigt insbesondere keine individuellen Krankenkassen-Zusatzbeiträge, Beitragsbemessungsgrenzen, Kirchensteuer, Kinderlosenzuschläge, Sachsen-Sonderregeln oder weitere Freibeträge.

Welche Vorteile hat ein Jobticket für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

🏢Vorteile für Arbeitgeber
  • Attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung und Gewinnung neuer Fachkräfte.
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Gewährung möglich, wenn die Leistung zusätzlich zum Lohn erfolgt.
  • Bei Deutschlandticket-Jobticket: 5-%-Rabatt möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises übernimmt.
  • Aufwendungen sind regelmäßig als Betriebsausgaben abziehbar.
  • Beitrag zu ESG-, Mobilitäts- und Nachhaltigkeitszielen.
👤Vorteile für Arbeitnehmer
  • Bei 100-%-Zuschuss: Deutschlandticket ohne eigene Kosten.
  • Private Fahrten im ÖPNV sind bei Nahverkehrstickets mitbegünstigt.
  • Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG.
  • Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze bleibt für andere Benefits nutzbar.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie vor Einführung des Jobtickets, ob ein echter zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss oder eine Entgeltumwandlung gewünscht ist. Davon hängt ab, ob § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei greift oder eine Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG sinnvoller ist.
Achtung / häufiger Fehler: Entgeltumwandlung ist nicht „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“. Sie fällt daher nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG. In der Praxis wird dann regelmäßig die 25-%-Pauschalbesteuerung geprüft.

Welche Finanzierungsmodelle gibt es beim Jobticket?

Die Infografik vergleicht Entgeltumwandlung, Split Pay und 100-Prozent-Arbeitgeberzuschuss nach Steuerwirkung, Arbeitnehmerkosten und Arbeitgeberkosten. Jobticket 2026: welches Modell passt? 1 Entgeltumwandlung • Arbeitnehmer wandelt Brutto um • nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 15 • 25-%-Pauschalsteuer prüfbar Gut bei: Kostenneutralität 2 Split Pay • Arbeitgeber zahlt Zuschuss • Arbeitnehmer zahlt Restbetrag • Rabatt ab 25 % AG-Anteil Gut bei: Budgetsteuerung 3 100-%-Zuschuss • Arbeitgeber übernimmt alles • für Arbeitnehmer 0 € Kosten • steuerfrei bei Zusätzlichkeit Gut bei: maximaler Benefit

Modell 1: Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür das Jobticket. Weil die Leistung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, greift die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch die Pauschalbesteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG prüfen.

Modell 2: Split Pay

Beim Split-Pay-Modell teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ticketkosten. Der Arbeitgeberzuschuss kann steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises, kann beim Deutschlandticket zusätzlich der 5-%-Jobticket-Rabatt genutzt werden.

Modell 3: 100-%-Zuschuss

Beim 100-%-Zuschuss übernimmt der Arbeitgeber die Ticketkosten vollständig. Für Arbeitnehmer ist dieses Modell besonders attraktiv: Sie erhalten das Deutschlandticket ohne eigene Nettobelastung. Für Arbeitgeber ist es häufig günstiger als eine vergleichbare Nettogehaltserhöhung, weil bei Steuerfreiheit keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Wann ist das Jobticket steuerfrei?

Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr können nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Begünstigt sind sowohl Sachbezüge – etwa ein überlassenes Ticket – als auch Zuschüsse zu vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrkarten.

Bei Nahverkehrstickets ist die private Nutzung mitbegünstigt. Eine Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist bei reinen ÖPNV-Tickets daher grundsätzlich nicht erforderlich. Die Finanzverwaltung stellt außerdem klar, dass die Steuerfreiheit nicht allein dadurch entfällt, dass das Deutschlandticket auf bestimmten IC-/ICE-Strecken ausnahmsweise freigegeben ist.

Mindert das steuerfreie Jobticket die Entfernungspauschale?

Ja. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG mindern die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Beträge grundsätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Wählt der Arbeitgeber dagegen die 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG, unterbleibt diese Minderung.

Bleibt die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze erhalten?

Ja. Wird das Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei gewährt oder nach § 40 EStG pauschal versteuert, wird die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht verbraucht. Sie kann deshalb weiterhin für andere Sachzuwendungen genutzt werden.

Checkliste für die Einführung
  • Finanzierungsmodell festlegen: Zuschuss, Split Pay oder Entgeltumwandlung.
  • Zusätzlichkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 4 EStG prüfen.
  • Rahmenvertrag mit Verkehrsunternehmen klären, wenn der 5-%-Jobticket-Rabatt genutzt werden soll.
  • Lohnkonto und Nachweise vorbereiten: Ticket, Zuschuss, Eigenanteil, Zeitraum.
  • Auswirkung auf Entfernungspauschale und Lohnsteuerbescheinigung mit der Lohnbuchhaltung abstimmen.

Häufige Fragen zum Jobticket 2026

Ist das Deutschlandticket als Jobticket 2026 steuerfrei?

Ja, wenn der Arbeitgeber das Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und die Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG erfüllt sind.

Wie teuer ist das Deutschlandticket 2026?

Seit Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63,00 € pro Monat.

Wie hoch ist der Jobticket-Rabatt beim Deutschlandticket?

Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises, kann zusätzlich ein Rabatt von 5 % auf den Ausgabepreis gewährt werden.

Ist eine Entgeltumwandlung steuerfrei?

Nein. Bei Entgeltumwandlung fehlt die Zusätzlichkeit. In Betracht kommt jedoch insbesondere die 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.

Mindert das steuerfreie Jobticket die Entfernungspauschale?

Ja. Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG mindern die Entfernungspauschale. Bei 25-%-Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG unterbleibt die Minderung.

Darf das Jobticket auch privat genutzt werden?

Ja. Bei Fahrberechtigungen für den öffentlichen Personennahverkehr ist die private Nutzung nach der Verwaltungsauffassung mitbegünstigt.

Welche Nachweise braucht der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber sollte Ticket, Zeitraum, Zuschusshöhe, Eigenanteile und die steuerliche Behandlung im Lohnkonto dokumentieren.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 3 Nr. 15 EStG – Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
  • § 8 Abs. 4 EStG – Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
  • § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale; ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer.
  • § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für ein Kind, 240 € je weiteres Kind.
  • § 32a EStG / LStH 2026 – Einkommensteuertarif 2026.
  • § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG – 25-%-Pauschalbesteuerung anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG.
  • BMF-Schreiben vom 15.08.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007 :001, BStBl I 2019, 875.
  • BMF-Schreiben vom 07.11.2023, IV C 5 – S 2342/19/10007 :009, BStBl I 2023, 1969.
  • Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Deutschlandticket, Stand 01.05.2026.
  • BMG, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
  • DRV, Beitragssatz Rentenversicherung 2026.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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