Rechtsstand: 29.06.2026 XRechnung · E-Rechnung · EN 16931 · UBL 2.1 · ZUGFeRD · Leitweg-ID · § 14 UStG · GoBD

XRechnung Generator: Kostenlos E-Rechnungen online erstellen und XML-Datei vorbereiten

Mit dem XRechnung Generator erstellen Sie strukturierte elektronische Rechnungen im XML-Format für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Das Tool unterstützt Sie bei Pflichtangaben, Rechnungspositionen, Umsatzsteuer, Zahlungsdaten und – bei B2G-Rechnungen – der Leitweg-ID. Wichtig: Eine erzeugte XML-Datei sollte vor Versand geprüft und anschließend im Originalformat archiviert werden.

XRechnung Generator 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Kostenlos nutzbar Erstellen Sie eine strukturierte XML-Rechnung ohne lokale Installation.
PDF reicht nicht Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.
B2G geeignet Für Rechnungen an Bundesbehörden ist die Leitweg-ID im Feld BT-10 erforderlich.
B2B relevant Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; Ausstellungspflicht wird stufenweise wirksam.
Archivierung E-Rechnungen müssen im strukturierten Originalformat aufbewahrt werden.
Keine Rechtsgarantie Das Tool hilft bei der Erstellung; Inhalt, Pflichtangaben und Archivierung bleiben zu prüfen.
Die Grafik zeigt die Schritte Daten eingeben, XML generieren, Rechnung prüfen, übermitteln und archivieren. XRechnung-Workflow 1. Daten eingeben Rechnung, Parteien, Positionen, Steuer 2. XML erzeugen XRechnung, UBL/EN 16931 3. Prüfen Pflichtfelder, Viewer, Portaltest 4. Übermitteln ZRE/OZG-RE, Peppol, E-Mail Danach: XML unverändert archivieren und Prozess dokumentieren Ein PDF-Ausdruck ersetzt nicht den strukturierten Rechnungsteil
Achtung / korrigiert: Formulierungen wie „vollständig rechtssicher“, „100 % GoBD-konform“ oder „Vorsteuerabzug sichern“ sind zu stark. Ein Generator kann die technische Erstellung unterstützen. Die steuerliche Ordnungsmäßigkeit hängt zusätzlich von Inhalt, Pflichtangaben, Übermittlung, Prüfung und Archivierung ab.

XRechnung Generator nutzen

Mit dem Generator können Sie Rechnungsdaten strukturiert erfassen und als XML-Datei ausgeben. Die erzeugte Datei kann anschließend – je nach Empfänger – über Portale wie ZRE oder OZG-RE, über Peppol, per E-Mail oder über ein anderes vereinbartes Verfahren übermittelt werden.

Jetzt XRechnung erstellen

Erfassen Sie Rechnungsdaten, Leistungsempfänger, Verkäuferdaten, Positionen, Steuersätze und Zahlungsinformationen. Prüfen Sie die XML-Datei vor Versand und speichern Sie sie unverändert in Ihrem Archiv.

Zum XRechnung Generator

X-Rechnung erstellen

Rechnungsinformationen

Verkäufer / Rechnungssteller

Käufer / Rechnungsempfänger

Rechnungspositionen

Zahlungsinformationen

Rechnungssummen

Zusätzliche Informationen

In 3 Schritten zur fertigen XRechnung

1. Rechnungsdaten eingeben

Erfassen Sie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsart, Währung, Leistungsdatum, Bestellnummer, Projektbezug und bei Behörden die Leitweg-ID. Achten Sie auf vollständige Angaben zu Verkäufer und Käufer.

Wichtige Eingabefelder
Datenbereich Typische Angaben Praxis-Hinweis
Rechnung Rechnungsnummer, Datum, Fälligkeit, Währung, Rechnungsart. Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein.
Verkäufer Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., E-Mail. Mindestens eine steuerliche Identifikation muss plausibel sein.
Käufer Name, Anschrift, Käuferreferenz, Leitweg-ID bei B2G. Bei Behörden Leitweg-ID aus Auftrag verwenden.
Positionen Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Steuerkategorie, Steuersatz. Mindestens eine Position erforderlich.
Zahlung IBAN, Zahlungsart, Zahlungsziel, Verwendungszweck. Bankdaten und Zahlungsbedingungen konsistent erfassen.

2. Rechnungspositionen und Umsatzsteuer prüfen

Erfassen Sie jede Leistung eindeutig. Für eine valide E-Rechnung müssen Nettobeträge, Steuerkategorien, Steuersätze und Summen nachvollziehbar zusammenpassen. Bei steuerfreien Umsätzen, Reverse-Charge-Fällen oder innergemeinschaftlichen Leistungen sind zusätzliche Hinweise erforderlich.

3. XML-Datei generieren, prüfen und versenden

Nach dem Generieren laden Sie die XML-Datei herunter. Prüfen Sie die Datei mit einem Viewer oder im Portal des Rechnungsempfängers. Bei Rechnungen an Bundesbehörden kann die Übermittlung zum Beispiel über ZRE, OZG-RE oder Peppol erfolgen.

Praxis-Tipp: Speichern Sie neben der XML-Datei auch eine lesbare Visualisierung oder ein Prüfprotokoll. Maßgeblich für die E-Rechnung bleibt aber der strukturierte Datensatz.

Pflichtangaben: Was muss in die XRechnung?

Eine XRechnung muss die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben und die technischen Pflichtfelder des Standards enthalten. Das betrifft insbesondere Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz beziehungsweise Steuerbefreiungsgrund.

Typische Pflichtfelder und Fehlerquellen
Bereich Häufiger Fehler So vermeiden Sie Ablehnung
BT-10 Käuferreferenz Leitweg-ID fehlt bei Bundesbehörde. Leitweg-ID aus Bestellung übernehmen.
BT-23 Geschäftsprozesstyp Feld fehlt oder falscher Prozess. Portal- und Empfängeranforderungen prüfen.
Steuerangaben Steuerkategorie, Steuersatz und Steuerbetrag widersprechen sich. Steuerlogik vor Versand validieren.
IBAN / Zahlungsdaten Falsches Format oder fehlender Zahlungscode. Bankdaten automatisiert prüfen.
Summen Positionssumme, Nettobetrag und Bruttobetrag passen nicht. Rundungslogik und Skonto/Rabatte testen.
Anhänge Unzulässiger Dateityp oder zu große Datei. Portalvorgaben des Empfängers beachten.

Technische Standards: XRechnung, UBL 2.1 und EN 16931

XRechnung ist ein deutscher Standard für elektronische Rechnungen auf Basis der europäischen Norm EN 16931. In der Praxis werden insbesondere UBL-Syntaxen genutzt. Der Standard XRechnung wird von der KoSIT gepflegt; ab 2026 sollten Systeme aktuelle XRechnung-3.0.x-Regeln und Validierungsartefakte berücksichtigen.

Technische Einordnung
Begriff Bedeutung Praxis-Hinweis
EN 16931 Europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung. Grundlage für E-Rechnungen im B2G- und B2B-Kontext.
XRechnung Deutsche CIUS für elektronische Rechnungen. Bei Bundesbehörden zentraler Standard.
UBL 2.1 XML-Syntax für strukturierte Rechnungsdaten. Häufige Syntax für XRechnungen.
Peppol BIS Billing 3.0 International verbreitetes E-Rechnungsprofil. Für Peppol-Übermittlung relevant.
KoSIT-Validator / Testsuite Technische Prüfung gegen Geschäftsregeln. Validierung vor Produktivversand empfohlen.
Achtung: „XRechnung 3.0“ ist als pauschale Versionsangabe oft zu grob. Prüfen Sie regelmäßig, welche XRechnung-Bundles, Schematron-Regeln und Portalvorgaben Ihr Empfänger aktuell akzeptiert.

Leitweg-ID: Wann ist sie Pflicht?

Die Leitweg-ID dient der Adressierung von Rechnungsempfängern in der öffentlichen Verwaltung. Bei Rechnungen an Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung wird sie im Standard XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10) angegeben.

Leitweg-ID in der Praxis
Fall Leitweg-ID erforderlich? Hinweis
Rechnung an Bundesbehörde Ja. Leitweg-ID steht regelmäßig in Bestellung oder Auftrag.
Rechnung an Landesbehörde Je nach Land/Portal. Landesvorgaben und Auftrag prüfen.
B2B-Rechnung an Unternehmen Nein. Unternehmen benötigen keine eigene Leitweg-ID für die B2B-E-Rechnungspflicht.
Fehlermeldung „Leitweg-ID nicht valide“ Prüfung erforderlich. Bindestriche, Leerzeichen und Auftraggeberangaben prüfen.

XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format ist richtig?

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format. ZUGFeRD kombiniert eine PDF-Sichtdatei mit eingebettetem XML-Datensatz. Beide können E-Rechnungen sein, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei ZUGFeRD sind jedoch nicht alle Profile ausreichend.

XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich
Merkmal XRechnung ZUGFeRD
Format XML-Datei. PDF/A-3 mit eingebettetem XML.
Lesbarkeit Viewer erforderlich. PDF für Menschen, XML für Maschinen.
Typischer Einsatz Behörden, Portale, strukturierte B2B-Prozesse. B2B, wenn PDF-Sichtdatei gewünscht ist.
Wichtig Portal- und Empfängervorgaben beachten. Profile MINIMUM und BASIC-WL sind nicht ausreichend.
Viewer: Prüfen und visualisieren Sie XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien mit dem XRechnung-Viewer.

E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028: Was bedeutet das für den Generator?

Seit 2025 ist bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich eine E-Rechnung vorgesehen. Für Rechnungsaussteller gelten aber Übergangsregelungen. Der Generator ist deshalb nicht nur für Behördenrechnungen nützlich, sondern auch für Unternehmen, die ihre B2B-Rechnungsprozesse frühzeitig umstellen möchten.

Übergangsfristen zur E-Rechnung
Zeitraum Was gilt? Generator-Nutzen
Seit 01.01.2025 Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Eigene XRechnungen testweise erstellen und Prozess aufbauen.
2025–2026 Alle Aussteller dürfen noch sonstige Rechnungen nutzen; PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. Freiwillige Umstellung auf strukturierte Rechnungen.
2027 Übergangsfrist für Aussteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Umsatzgrenze überwachen und Software vorbereiten.
Ab 2028 E-Rechnung für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich verpflichtend. Produktivprozess mit Prüfung und Archivierung erforderlich.

Archivierung und Aufbewahrung von XRechnungen

Eine E-Rechnung muss im strukturierten Originalformat aufbewahrt werden. Ein Ausdruck, Screenshot oder eine separat erzeugte PDF-Ansicht ersetzt die XML-Datei nicht. Umsatzsteuerlich beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen acht Jahre.

Archivierungsanforderungen
Anforderung Umsetzung Fehler vermeiden
Originalformat XML-Datei unverändert speichern. Nicht nur PDF-Ansicht ablegen.
Aufbewahrungsfrist Rechnungen umsatzsteuerlich acht Jahre. Andere handels- oder steuerrechtliche Pflichten zusätzlich prüfen.
Maschinelle Auswertbarkeit XML während der Frist lesbar und exportierbar halten. Systemwechsel dokumentieren.
Verfahrensdokumentation Erstellung, Prüfung, Versand und Archivierung beschreiben. Auch kleine Betriebe sollten einfache Prozessnotizen führen.
Praxis-Tipp: Speichern Sie XML-Datei, Prüfprotokoll, Versandnachweis und gegebenenfalls Portalstatus zusammen. Bei der OZG-RE sollten Sie den Bearbeitungsstatus prüfen, bevor Sie mahnen oder korrigieren.

Datenschutz und Datensicherheit beim XRechnung Generator

Rechnungen enthalten regelmäßig personenbezogene und geschäftskritische Daten. Der Generator sollte deshalb nur so eingesetzt werden, dass Datensparsamkeit, Zugriffsschutz, Transportverschlüsselung und klare Löschroutinen gewährleistet sind.

Achtung / rechtlich sauber formuliert: Die Aussage „DSGVO-konform“ sollte nur verwendet werden, wenn die konkrete technische Verarbeitung, Speicherfristen, Auftragsverarbeitung, Serverstandort, Protokollierung und Löschkonzepte dokumentiert sind. Besser: „Bitte geben Sie nur Daten ein, die zur Rechnungserstellung erforderlich sind.“

Checkliste: XRechnung richtig erstellen und versenden

  1. Prüfen, ob der Empfänger XRechnung, ZUGFeRD, Peppol, ZRE, OZG-RE oder E-Mail verlangt.
  2. Bei Behörden die Leitweg-ID aus Bestellung oder Auftrag übernehmen.
  3. Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum und Fälligkeit vollständig erfassen.
  4. Verkäufer- und Käuferdaten inklusive Steuernummer oder USt-IdNr. prüfen.
  5. Mindestens eine Rechnungsposition mit Menge, Einheit, Preis und Steuerkategorie erfassen.
  6. Steuersätze, Steuerkategorien, Nettosummen, Steuerbeträge und Bruttosumme abgleichen.
  7. IBAN, Zahlungsart und Zahlungsbedingungen korrekt eintragen.
  8. XML-Datei erzeugen und vor Versand mit Viewer oder Validator prüfen.
  9. Portalvorgaben zu Anhängen, Dateigröße und Skonto beachten.
  10. XML-Datei unverändert archivieren.
  11. Versand- oder Portalstatus dokumentieren.
  12. Bei Ablehnung Fehlermeldung auswerten, Datei korrigieren und erneut einreichen.

E-Rechnungsprozess oder XRechnung-Vorlage prüfen lassen?

Wir prüfen Pflichtangaben, Umsatzsteuerlogik, E-Rechnungspflicht, XRechnung-/ZUGFeRD-Prozess, GoBD-Archivierung und Verfahrensdokumentation.

Jetzt E-Rechnung-Check anfragen

FAQ: XRechnung Generator und E-Rechnung

Ist der XRechnung Generator kostenlos?

Ja, der Generator kann kostenlos genutzt werden, um Rechnungsdaten zu erfassen und eine XML-Datei vorzubereiten. Prüfen Sie die Datei vor Versand auf Vollständigkeit und Empfängervorgaben.

Ist eine XRechnung dasselbe wie eine PDF-Rechnung?

Nein. Eine XRechnung ist eine strukturierte XML-Datei. Eine einfache PDF-Rechnung ohne strukturierte XML-Daten ist seit 2025 keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Brauche ich eine Leitweg-ID?

Für Rechnungen an Empfänger der Bundesverwaltung ist die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz BT-10 erforderlich. Für normale B2B-Rechnungen zwischen Unternehmen benötigen Rechnungssteller grundsätzlich keine eigene Leitweg-ID.

Kann ich die XML-Datei direkt bei ZRE oder OZG-RE hochladen?

Ja, wenn die Datei den technischen und fachlichen Vorgaben des Portals entspricht. Bei Ablehnung sollten Sie Fehlermeldungen prüfen, die Rechnung korrigieren und erneut einreichen.

Welche XRechnung-Version ist 2026 relevant?

Systeme sollten aktuelle XRechnung-3.0.x-Bundles und Validierungsartefakte berücksichtigen. Prüfen Sie zusätzlich die Anforderungen des konkreten Rechnungsempfängers oder Portals.

Wie lange muss ich eine XRechnung aufbewahren?

Umsatzsteuerlich sind Rechnungen acht Jahre aufzubewahren. Bei E-Rechnungen muss der strukturierte XML-Teil unverändert im Originalformat erhalten bleiben.

Kann ich mit dem Generator den Vorsteuerabzug sichern?

Der Generator kann bei der formalen Erstellung helfen. Der Vorsteuerabzug hängt aber zusätzlich von einer ordnungsgemäßen Rechnung, dem Leistungsbezug für das Unternehmen und den materiellen Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts ab.

Ist ZUGFeRD besser als XRechnung?

Das hängt vom Empfänger ab. XRechnung ist besonders im Behördenumfeld verbreitet. ZUGFeRD ist praktisch, wenn zusätzlich eine lesbare PDF-Sichtdatei gewünscht ist.

Quellenverzeichnis

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen, elektronische Rechnung und sonstige Rechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen, acht Jahre; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 15 UStG – Vorsteuerabzug und ordnungsgemäße Rechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 27 UStG – Übergangsregelungen zur elektronischen Rechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. BMF, FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 01.01.2025, Stand März 2026.
  6. KoSIT / XStandards Einkauf – Standard XRechnung, Versionen und Bundles, XRechnung 3.0.x und Bundle 3.0.2 Winter 2025/26.
  7. E-Rechnung Bund – Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz BT-10, ZRE, OZG-RE, Peppol und Hinweise für Rechnungssteller.
  8. EN 16931 – Europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung.
  9. E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) – Vorgaben für elektronische Rechnungen an die Bundesverwaltung.
  10. GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.


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