X-Rechnung Generator: Kostenlos XML-Rechnungen online erstellen
Erstellen Sie gesetzeskonforme elektronische Rechnungen im UBL 2.1 Standard für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.
Nutzen Sie unseren rechtssicheren Online-Generator, um innerhalb weniger Minuten eine gesetzeskonforme XRechnung zu schreiben.
Mit unserem X-Rechnung Generator bieten wir Ihnen eine vollständige Lösung zur Erstellung von deutschen E-Rechnungen. Unser Tool unterstützt den aktuellen Standard X-Rechnung 3.0 und stellt sicher, dass Ihre Rechnungsdaten maschinenlesbar und konform zur europäischen Norm EN 16931 übermittelt werden.
In 3 Schritten zur fertigen X-Rechnung
1. Daten eingeben
Füllen Sie die erforderlichen Felder in der Eingabemaske aus. Achten Sie besonders auf die mit einem Stern (*) markierten Pflichtangaben, um die Validierung nicht zu gefährden.
- Rechnungsnummer & Datum
- Rechnungsart & Währung
- Optional: Bestellnummer, Projektnummer & Leitweg-ID
- Vollständige Firmennamen
- Anschriften (Straße, PLZ, Stadt)
- USt-IdNr. & Kontaktdaten
2. Rechnungspositionen definieren
Erfassen Sie Ihre Leistungen detailliert. Für eine valide X-Rechnung ist mindestens eine Position erforderlich. Geben Sie Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis und den entsprechenden MwSt.-Satz an.
3. XML-Datei generieren & downloaden
Klicken Sie auf den Button "X-Rechnung generieren". Das System validiert Ihre Eingaben im Hintergrund und startet automatisch den Download der XML-Datei, die Sie direkt in Portalen wie ZRE oder OZG-RE hochladen können.
X-Rechnung erstellen
🔧 Technische Spezifikationen & Standards
Unser Generator arbeitet nach den strengen Vorgaben der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KOSIT):
- Syntax: UBL 2.1 (Universal Business Language)
- Spezifikation: X-Rechnung 3.0 & PEPPOL BIS Billing 3.0
- Compliance: Vollständig konform zur EN 16931
Unterstützte Rechnungsarten (BT-3):
Wählen Sie den passenden Typ für Ihren Geschäftsfall: 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift), 384 (Korrekturrechnung), 386 (Teilrechnung) oder 389 (Selbstabrechnung).
MwSt.-Sätze & Zahlungsmittel:
Das Tool unterstützt alle gängigen Steuersätze (19%, 7%, 0%) sowie diverse Zahlungsmittel-Codes nach UNTDID 4461, darunter 30 (Überweisung), 58 (SEPA) und 48 (Bankeinzug).
⚠️ Rechtliche & Wichtige Hinweise
Um eine Ablehnung Ihrer E-Rechnung zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Leitweg-ID: Diese ist für Rechnungen an deutsche Bundes- und Landesbehörden zwingend erforderlich.
- Aufbewahrungspflicht: Elektronische Rechnungen müssen laut GoBD 10 Jahre lang im Originalformat (XML) revisionssicher archiviert werden. Ein Ausdruck als PDF reicht nicht aus.
- USt-IdNr.: Achten Sie bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen in der EU auf die Angabe beider Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Warum Sie jetzt auf die digitale E-Rechnung umstellen sollten
Seit der Einführung der E-Rechnungspflicht 2025 im B2B-Sektor und für öffentliche Auftraggeber (B2G) ist das einfache Versenden von PDF-Dateien oft nicht mehr ausreichend. Eine echte elektronische Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format vorliegen.
Unser Tool generiert XML-Strukturen, die der europäischen Norm EN 16931 und dem deutschen Standard XRechnung 3.0 entsprechen.
Geben Sie einfach Ihre Leitweg-ID ein, um Rechnungen direkt an Bundes- oder Landesbehörden (ZRE/OZG-RE) zu übermitteln.
XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format brauche ich?
Während die XRechnung ein rein technisches XML-Format ohne visuelle Komponente ist (ideal für Behörden), kombiniert ZUGFeRD ein PDF mit eingebetteten XML-Daten. Unser Tool unterstützt die Erstellung der notwendigen XML-Struktur für beide Wege.
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD |
|---|---|---|
| Lesbarkeit | Nur via Viewer | Mensch & Maschine |
| Standard für | Behörden (B2G) | Wirtschaft (B2B) |
Häufige Fragen zum E-Rechnung Tool
Ja, unser Generator ermöglicht die Basiserstellung von E-Rechnungen ohne versteckte Kosten oder Registrierungszwang.
Die Verarbeitung erfolgt serverseitig in Echtzeit. Wir speichern keine Rechnungsdaten dauerhaft auf unseren Servern, um Ihre Privatsphäre und die Ihrer Kunden zu schützen (DSGVO-konform).
Steuer-Newsletter.