Energiepreispauschale für Studenten

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 24.01.2023



Wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen nun auch Studenten sowie Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale erhalten.

Hintergrund: Im letzten Jahr haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie Rentner und Pensionäre wegen der gestiegenen Energiepreise eine sozialversicherungsfreie, jedoch steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten. Nun hat die Bundesregierung nachgelegt und eine steuerfreie Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler in Höhe von 200 € beschlossen.

Die Einzelheiten:

  • Anspruchsberechtigt sind alle Studenten, die zum 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Darüber hinaus anspruchsberechtigt sind Fachschüler sowie Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag 1.12.2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.

  • Die Einmalzahlung muss beantragt werden. Zurzeit wird an einer digitalen Antragsplattform gearbeitet. Diese war zu Redaktionsschluss (23.1.2023) noch nicht online. Der Antrag muss bis zum 30.9.2023 gestellt werden.

  • Die Einmalzahlung wird nicht besteuert. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.

Hinweis: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.

Quelle: Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG, BGBl 2022 I S. 2357; NWB

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