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Steuererklärung Frist 2026: Abgabefrist, Fristverlängerung, Vorabanforderung und Folgen bei Verspätung

Steuererklärung Frist 2026: Abgabefrist, Fristverlängerung, Vorabanforderung und Verspätungszuschlag

Die Frist für die Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, ob Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen, ob ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt ist und ob das Finanzamt eine Vorabanforderung ausgesprochen hat.

Wer eine Pflichtsteuererklärung verspätet oder gar nicht abgibt, riskiert Verspätungszuschläge, Zwangsgeld, Schätzung, Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge und in schweren Fällen steuerstrafrechtliche Risiken. Deshalb sollten Abgabefrist, Zahlungsfrist und Einspruchsfrist sauber getrennt und überwacht werden.

Kurzüberblick 2026: Für die Steuererklärung 2025 gilt bei Pflichtabgabe ohne steuerliche Beratung grundsätzlich der 31.07.2026. Bei steuerlicher Beratung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025 grundsätzlich der 01.03.2027, weil der 28.02.2027 auf einen Sonntag fällt. Für die Steuererklärung 2026 ohne Steuerberater verschiebt sich die Frist wegen Samstag auf den 02.08.2027.

Steuererstattung oder Nachzahlung berechnen

Vor der Abgabe der Steuererklärung ist eine überschlägige Berechnung sinnvoll. So erkennen Sie frühzeitig, ob eine Erstattung, Nachzahlung oder Anpassung von Vorauszahlungen zu erwarten ist.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

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Infografik: Steuererklärungsfrist in 6 Schritten prüfen

1. Abgabepflicht klären Pflichtveranlagung, freiwillige Steuererklärung oder Aufforderung des Finanzamts unterscheiden.
2. Steuerjahr wählen Veranlagungszeitraum 2024, 2025 oder 2026 und Übergangsfristen richtig zuordnen.
3. Beratung prüfen Ohne Steuerberater gilt eine andere Frist als mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
4. Sonderfälle beachten Vorabanforderung, Land- und Forstwirtschaft, Wochenende, Feiertag und Fristverlängerung prüfen.
5. Erklärung senden ELSTER-Übermittlung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlungsprotokoll rechtzeitig sichern.
6. Bescheid prüfen Steuerbescheid, Zahlungsfrist, Einspruchsfrist und Nebenleistungen kontrollieren.

Aktuelle Abgabefristen 2024, 2025 und 2026

Für Pflichtsteuererklärungen gilt grundsätzlich: Ohne steuerliche Beratung ist die Erklärung bis sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Bei steuerlicher Beratung endet die Frist grundsätzlich am letzten Februartag des zweiten Folgejahres. Für einzelne Jahre galten beziehungsweise gelten Übergangsregelungen.

Veranlagungszeitraum Pflichtabgabe ohne Steuerberater Pflichtabgabe mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein Hinweis
2022 02.10.2023 31.07.2024 Corona-Übergangsfrist; heute nur noch für Altfälle relevant.
2023 02.09.2024 02.06.2025 Beraterfrist verschob sich wegen Wochenende auf den nächsten Werktag.
2024 31.07.2025 30.04.2026 Für beratene Fälle letztmals verlängerte Übergangsfrist. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann der 30.09.2026 relevant sein.
2025 31.07.2026 01.03.2027 Der reguläre Beraterstichtag 28.02.2027 fällt auf einen Sonntag.
2026 02.08.2027 29.02.2028 Der 31.07.2027 fällt auf einen Samstag; deshalb verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wichtig: Die elektronische Abgabe über ELSTER verlängert die Abgabefrist nicht. Maßgeblich ist der erfolgreiche Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt. Speichern Sie daher das Übermittlungsprotokoll.

Welche Steuererklärungen sind betroffen?

Die allgemeinen Abgabefristen betreffen insbesondere Jahressteuererklärungen und Feststellungserklärungen. Steueranmeldungen wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Lohnsteuer-Anmeldungen haben eigene, deutlich kürzere Fristen.

Betroffene Erklärung Typischer Nutzer Hinweis
Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter, Selbstständige, Gewerbetreibende. Antragsveranlagungen nach § 46 EStG haben eigene Fristlogik.
Körperschaftsteuererklärung GmbH, UG, AG, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften. Regelmäßig elektronisch zu übermitteln.
Gewerbesteuererklärung Gewerbebetriebe, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. Auch Zerlegungserklärungen beachten.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung Unternehmer und Freiberufler. Abschlusszahlung grundsätzlich gesondert beachten.
Feststellungserklärung GbR, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Personengesellschaft. Verspätung kann mehrere Beteiligte betreffen.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung ist abzugeben, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht oder das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Die Aufforderung durch das Finanzamt begründet eine eigene Abgabepflicht.

Typischer Fall Warum abgabepflichtig? Praxis-Hinweis
Selbständige Tätigkeit oder Gewerbe Gewinneinkünfte müssen erklärt werden. Anlage S/G, Anlage EÜR, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer abstimmen.
Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung sind zu erklären. Anlage V objektbezogen vorbereiten.
Lohnersatzleistungen Progressionsvorbehalt kann zur Pflichtveranlagung führen. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und Kurzarbeitergeld prüfen.
Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor Veranlagung dient der zutreffenden Jahressteuer. Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung prüfen.
Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig Arbeitslohn wurde nicht vollständig im laufenden Lohnsteuerabzug ausgeglichen. Lohnsteuerbescheinigungen vollständig erfassen.
Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren Das Finanzamt prüft die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der Veranlagung. Nachweise zu Werbungskosten und Sonderausgaben bereithalten.
Aufforderung des Finanzamts Wer aufgefordert wird, muss abgeben. Die im Schreiben genannte Frist ist maßgeblich.
Praxis-Hinweis: Das Finanzamt erinnert nicht immer automatisch. Wer gesetzlich zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung grundsätzlich auch ohne Aufforderung fristgerecht einreichen.

Freiwillige Steuererklärung und Antragsveranlagung

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen. Diese freiwillige Abgabe wird Antragsveranlagung genannt. Sie lohnt sich häufig, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

Freiwillige Steuererklärung für Regelmäßige späteste Abgabe Hinweis
2022 31.12.2026 Erklärung muss spätestens bis Fristablauf beim Finanzamt eingehen.
2023 31.12.2027 Elektronische Abgabe über Mein ELSTER oder Steuersoftware möglich.
2024 31.12.2028 Besonders bei Werbungskosten und Lohnsteuererstattung prüfen.
2025 31.12.2029 Vierjährige Festsetzungsfrist beachten.
2026 31.12.2030 Bei freiwilliger Abgabe besteht meist deutlich mehr Zeit als bei Pflichtabgabe.
Merksatz:
Pflichtveranlagung = gesetzliche Abgabefrist beachten
Antragsveranlagung = freiwillige Abgabe regelmäßig bis zu vier Jahre rückwirkend möglich

Steuerberaterfrist und automatische Fristverlängerung

Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist, gilt grundsätzlich eine verlängerte Abgabefrist. Diese Beraterfrist ersetzt aber keine Prüfung von Sonderfällen.

Beraterfrist gilt regelmäßig

  • wenn ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt ist,
  • für viele Jahressteuererklärungen,
  • grundsätzlich bis Ende Februar des zweiten Folgejahres,
  • vorbehaltlich Übergangs- und Sonderfristen.

Beraterfrist gilt nicht uneingeschränkt

  • bei Vorabanforderung durch das Finanzamt,
  • bei bestimmten Steueranmeldungen,
  • bei bereits gesetzten Einzelfristen,
  • wenn kein wirksamer Auftrag zur Erstellung besteht.

Praxisrisiken

  • Mandant liefert Unterlagen zu spät,
  • Bescheid wurde bereits geschätzt,
  • Finanzamt fordert vorzeitig an,
  • Vorauszahlungen oder Nachzahlungen drohen.

Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Das Finanzamt kann Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen verlängern. Bei nicht beratenen Steuerpflichtigen ist eine Fristverlängerung insbesondere bei nachvollziehbaren Gründen möglich. Bei beratenen Steuerpflichtigen ist eine weitere Verlängerung über die Beraterfrist hinaus nur in besonderen Ausnahmefällen realistisch.

Situation Empfehlung Begründung / Nachweis
Fehlende Unterlagen Fristverlängerung rechtzeitig beantragen. Welche Unterlagen fehlen und wann sie erwartet werden.
Krankheit Fristverlängerung mit konkreter Begründung beantragen. Ärztliche Bescheinigung nur bei Bedarf vorlegen.
Technische ELSTER-Probleme Fehler dokumentieren und kurzfristig Finanzamt informieren. Screenshots, Fehlermeldungen, Zeitpunkt und Übermittlungsversuche sichern.
Umzug, Todesfall, außergewöhnliche Belastung Einzelfall begründen. Ausnahmesituation plausibel darstellen.
Vorabanforderung Nur begründeter Einzelantrag. Finanzamt entscheidet regelmäßig restriktiver.
Praxis-Tipp: Beantragen Sie Fristverlängerung möglichst vor Fristablauf. Eine nachträgliche Begründung ist häufig schwieriger und schützt nicht automatisch vor Verspätungszuschlägen.

Vorabanforderung durch das Finanzamt

Auch bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen kann das Finanzamt eine Steuererklärung vorzeitig anfordern. In diesem Fall ist nicht mehr die allgemeine Beraterfrist entscheidend, sondern die im Schreiben des Finanzamts bestimmte Frist.

Grund für Vorabanforderung Typischer Hintergrund Praxis-Hinweis
Verspätete Abgabe in Vorjahren Finanzamt will erneute Verzögerungen vermeiden. Unterlagen frühzeitig an Steuerberater geben.
Hohe Abschlusszahlung Finanzamt erwartet eine erhebliche Nachzahlung. Vorauszahlungen und Liquidität prüfen.
Nachträgliche Vorauszahlungen Steuerliche Entwicklung soll schneller erfasst werden. Anpassungsantrag prüfen.
Betriebsprüfung oder Risikohinweise Finanzamt benötigt Daten früher. Fristen und Prüfungsrisiken aktiv steuern.
Zufallsauswahl / Arbeitslage Automationsgestützte Auswahl kann vorkommen. Schreiben ernst nehmen und Frist notieren.
Achtung: Wird eine vorzeitig angeforderte Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben, drohen ohne weitere Erinnerung Zwangsgeldandrohung, Schätzung und Verspätungszuschlag. Eine Vorabanforderung sollte daher sofort bearbeitet werden.

Abgabe über ELSTER und elektronische Übermittlung

Die Abgabe über Mein ELSTER oder eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle ist heute Standard. Für viele betriebliche Steuererklärungen, Anlage EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Unternehmenssteuererklärungen ist die elektronische Übermittlung verpflichtend.

  1. Mein-ELSTER-Zugang rechtzeitig prüfen.
  2. Richtiges Formularjahr auswählen.
  3. Belegabruf kontrollieren.
  4. Steuererklärung vollständig ausfüllen.
  5. Plausibilitätsprüfung durchführen.
  6. Erklärung elektronisch übermitteln.
  7. Übermittlungsprotokoll speichern.
  8. Posteingang und Bescheiddaten prüfen.

Weitere Informationen: Steuererklärung mit ELSTER und Mein ELSTER – Online-Finanzamt.

Was passiert, wenn die Steuererklärung ausbleibt?

Reicht ein Steuerpflichtiger eine Pflichtsteuererklärung nicht ein, kann das Finanzamt mehrere Maßnahmen ergreifen. Die konkrete Reihenfolge hängt vom Einzelfall, vom Bundesland und vom bisherigen Abgabeverhalten ab.

1. Erinnerung Das Finanzamt erinnert an die ausstehende Steuererklärung.
2. Zwangsgeldandrohung Die Abgabe soll mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
3. Zwangsgeldfestsetzung Bei weiterer Nichtabgabe kann Zwangsgeld festgesetzt werden.
4. Schätzung Das Finanzamt kann Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen.
5. Verspätungszuschlag Zusätzlich kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO entstehen.
6. Vollstreckung Festgesetzte Beträge können beigetrieben werden.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Der Verspätungszuschlag ist die zentrale steuerliche Nebenfolge einer verspäteten oder unterlassenen Abgabe. Bei vielen Jahressteuererklärungen beträgt er grundsätzlich 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge je angefangenen Monat der Verspätung, mindestens aber 25 € je angefangenen Monat.

Grundschema Verspätungszuschlag:
verspätete Abgabe
+ Anzahl angefangener Monate der Verspätung
+ Bemessungsgrundlage nach § 152 AO
= möglicher Verspätungszuschlag
Fall Folge Hinweis
Steuererklärung nur kurz verspätet Verspätungszuschlag kann nach Ermessen oder gesetzlich entstehen. Entschuldbare Gründe glaubhaft machen.
Steuererklärung deutlich verspätet Automatische Festsetzung wird wahrscheinlicher. Nachreichen und Nebenfolgen prüfen.
Steuer 0 € oder Erstattung Ausnahmen oder Ermessensentscheidung prüfen. Trotz Erstattung kann Fristversäumnis verfahrensrechtlich relevant sein.
Schätzung bereits erfolgt Erklärungspflicht bleibt bestehen. Einspruch und Nachreichung der Erklärung prüfen.

Weitere Informationen: Verspätungszuschlag berechnen .

Zwangsgeld, Schätzung, Zinsen und Säumniszuschläge

Neben dem Verspätungszuschlag kommen weitere Folgen in Betracht. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Abgabefrist, Festsetzungsfolgen und Zahlungsfolgen.

Rechtsfolge Auslöser Praxis-Hinweis
Zwangsgeld Finanzamt will die Abgabe erzwingen. Die Steuererklärung muss trotz Zwangsgeld weiterhin abgegeben werden.
Schätzung Erklärung fehlt oder Angaben sind unzureichend. Schätzung ersetzt die Erklärungspflicht nicht.
Nachzahlungszinsen Späte Steuerfestsetzung mit Unterschiedsbetrag. Zinslauf gesondert prüfen.
Säumniszuschläge Festgesetzte Steuer wird nicht fristgerecht gezahlt. Zahlungsfrist aus dem Bescheid separat überwachen.
Steuerstrafrechtliche Risiken Bewusste Nichtabgabe oder unrichtige Angaben. Berichtigung, Selbstanzeige und Beratung prüfen.
Wichtig: Ein Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid oder Verspätungszuschlag ersetzt nicht die Abgabe der Steuererklärung. Die fehlende Erklärung sollte regelmäßig schnellstmöglich nachgereicht werden.

Checkliste: Steuererklärungsfrist einhalten

  1. Prüfen, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht.
  2. Prüfen, ob das Finanzamt bereits zur Abgabe aufgefordert hat.
  3. Veranlagungszeitraum und richtige Abgabefrist bestimmen.
  4. Steuerberaterfrist oder eigene Abgabefrist korrekt einordnen.
  5. Vorabanforderung sofort bearbeiten.
  6. Bei freiwilliger Steuererklärung Vierjahresfrist prüfen.
  7. ELSTER-Zugang und Zertifikat rechtzeitig testen.
  8. Belegabruf frühzeitig starten.
  9. Unterlagen vollständig zusammenstellen.
  10. Bei fehlenden Unterlagen Fristverlängerung beantragen.
  11. Steuererklärung elektronisch übermitteln.
  12. Übermittlungsprotokoll speichern.
  13. Posteingang in Mein ELSTER kontrollieren.
  14. Steuerbescheid prüfen.
  15. Zahlungsfrist und Einspruchsfrist notieren.
  16. Bei Schätzung oder Verspätungszuschlag Einspruch und AdV prüfen.

Downloads und Arbeitshilfen

Beratung bei Fristen, Vorabanforderung und verspäteter Steuererklärung

Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärungen, bei Fristverlängerungsanträgen, Vorabanforderungen, Zwangsgeldandrohungen, Schätzungsbescheiden, Verspätungszuschlägen, Einsprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung.

Besonders dringlich ist steuerliche Hilfe, wenn bereits eine Aufforderung zur Abgabe, Zwangsgeldandrohung, Schätzungsandrohung, ein Schätzungsbescheid oder ein Verspätungszuschlag vorliegt.

FAQ zur Steuererklärungsfrist

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?

Bei Pflichtabgabe ohne Steuerberater ist die Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31.07.2026 einzureichen. Bei steuerlicher Beratung gilt grundsätzlich der 01.03.2027, weil der 28.02.2027 auf einen Sonntag fällt.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2026?

Ohne Steuerberater verschiebt sich die Abgabefrist für 2026 wegen Samstag auf den 02.08.2027. Mit Steuerberater gilt grundsätzlich der 29.02.2028.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2024 mit Steuerberater?

Für beratene Fälle gilt für den Veranlagungszeitraum 2024 grundsätzlich der 30.04.2026. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann der 30.09.2026 relevant sein.

Verlängert ELSTER die Abgabefrist?

Nein. ELSTER ist nur der elektronische Übermittlungsweg. Die gesetzliche Abgabefrist bleibt unverändert.

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Ja. Eine Fristverlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt und nachvollziehbar begründet werden.

Was ist eine Vorabanforderung?

Eine Vorabanforderung ist eine Anordnung des Finanzamts, eine Steuererklärung früher als nach der allgemeinen Beraterfrist einzureichen. Die im Schreiben gesetzte Frist ist maßgeblich.

Wie lange kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann regelmäßig innerhalb von vier Jahren eingereicht werden. Für 2025 endet diese Frist grundsätzlich am 31.12.2029.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?

Es können Verspätungszuschläge, Zwangsgeld, Schätzung, Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge und weitere Nachteile entstehen.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Bei vielen Jahressteuererklärungen beträgt der Verspätungszuschlag grundsätzlich 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge je angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 € je angefangenem Monat.

Ersetzt eine Schätzung die Steuererklärung?

Nein. Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen bereits geschätzt hat.

Kann ich gegen Verspätungszuschlag oder Schätzungsbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Gegen einen Schätzungsbescheid oder einen Verspätungszuschlag kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Zusätzlich sollte die fehlende Steuererklärung nachgereicht und gegebenenfalls Aussetzung der Vollziehung geprüft werden.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Welche Abgabefrist im Einzelfall gilt, hängt von Steuerart, Veranlagungszeitraum, Abgabepflicht, steuerlicher Beratung, Vorabanforderung, Fristverlängerung, Land- und Forstwirtschaft, Wochenend-/Feiertagsregelung und konkreten Finanzamtsschreiben ab.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Abgabefrist

UStAE 
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 18a.2. Abgabefrist

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UStR 245b. Abgabefrist


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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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