Lohnsteuerjahresausgleich: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Lohnsteuerjahresausgleich online erstellen mit Elster, Software und kostenlosem Erstattungsrechner.
Inhalt:
- Lohnsteuerjahresausgleich Rechner: Steuererstattung prüfen
- FAQ: Alles zur Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
- Fristen: Wie lange kann man Steuern rückwirkend zurückfordern?
- Wann lohnt sich die Abgabe besonders?
- Pflicht zur Steuererklärung: Wer muss abgeben?
- Tools: Elster, Apps oder Steuerberater?
- Weitere Tipps + Aktuelles
Lohnsteuerjahresausgleich Rechner: Steuererstattung berechnen
Lohnt sich die Abgabe für Sie? Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Deutschland über 1.000 Euro zurück. Mit unserem Rechner können Sie Ihre potenzielle Erstattung sofort abschätzen und sehen gleichzeitig die anfallenden Kosten für eine professionelle Erstellung (die Sie wiederum steuerlich absetzen können):
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Wann lohnt sich ein Lohnsteuerjahresausgleich besonders?
Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich, wenn:
- Sie im Jahr nicht durchgehend beschäftigt waren (z. B. Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Studium).
- Ihr Arbeitslohn geschwankt hat und kein betrieblicher Ausgleich erfolgte.
- Sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge unterjährig geändert hat.
- Sie Abfindungen oder Lohn für mehrere Jahre erhalten haben.
- Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro übersteigen.
- Hohe Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten, Pflege) vorliegen.
- Sie im laufenden Jahr geheiratet haben (Splittingvorteil).
- Ansprüche auf Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bestehen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Steuererklärung
Muss jeder Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt die Steuer durch den monatlichen Lohnabzug als abgegolten. In vielen Fällen sind Sie jedoch zur Abgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung) oder es ist finanziell extrem vorteilhaft (Antragsveranlagung).
Was ist der Unterschied zum betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich?
- Durch den Arbeitgeber: Eine automatische Korrektur am Jahresende durch den Betrieb (bei mehr als 10 Mitarbeitern). Dies ersetzt NICHT Ihre private Steuererklärung!
- Antragsveranlagung: Ihre freiwillige Abgabe, um Kosten wie Fahrtwege oder Handwerker geltend zu machen.
Wann bin ich zur Abgabe verpflichtet?
Eine Pflicht besteht unter anderem, wenn:
- Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
- Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld über 410 Euro lagen.
- Sie parallel von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen haben (Steuerklasse VI).
- Eheleute die Kombination III/V gewählt haben.
- Zusätzliche Einkünfte (z. B. Vermietung, Renten) über 410 Euro vorlagen.
Fristen: Wie lange kann man Steuern rückwirkend fordern?
Für die freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) haben Sie vier Jahre Zeit. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.
- Für das Steuerjahr 2022 bis zum 31.12.2026.
- Für das Steuerjahr 2023 bis zum 31.12.2027.
- Für das Steuerjahr 2024 bis zum 31.12.2028.
- Für das Steuerjahr 2025 bis zum 31.12.2029.
Bei einer Abgabepflicht gelten deutlich kürzere Fristen (i. d. R. bis zum 31. Juli des Folgejahres).
Formulare & Software: So erstellen Sie die Erklärung
- Steuerprogramm: Für Laien empfohlen, da diese Programme Tipps geben.
- ELSTER: Das amtliche Portal der Finanzverwaltung.
- Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: Empfehlenswert bei komplexen Fällen oder hohen Erstattungen.
Weiterführende Informationen:
FAQ - Häufige Fragen: Arbeitnehmer & Einkommensteuererklärung
Muss jeder Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Mit dem Steuerabzug beim Lohn gilt die Einkommensteuer für diese Einkünfte als abgegolten, es sei denn, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuerveranlagung beantragt oder unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wann ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Für Arbeitnehmer besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur in bestimmten Fällen, insbesondere wenn
- das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat,
- die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Renten, insgesamt mehr als 410 Euro betragen,
- ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat,
- die steuerfreien Lohnersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld sowie die steuerfreien Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, insgesamt mehr als 410 Euro betragen,
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist,
- der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
Wann sollte ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Die Abgabe einer »freiwilligen« Steuererklärung im Wege der so genannten Antragsveranlagung kann für viele Steuerpflichtige sinnvoll sein, weil nur so bestimmte Steuervorteile geltend gemacht werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden hat,
- die Höhe des Arbeitslohns im Laufe des Kalenderjahres variierte und der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich für den Beschäftigten gemacht hat,
- sich die Steuerklasse im Laufe des Jahres zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde,
- der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung (z. B. für haushaltsnahe Beschäftigungs- oder Dienstleistungsverhältnisse) geltend machen möchte.
Häufige Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich und zur Antragsveranlagung
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Antragsveranlagung/Einkommensteuererklärung?
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Lohnsteuerjahresausgleich (durch den Arbeitgeber): Das ist eine automatische Korrektur der Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber am Jahresende (meist mit der Dezember-Abrechnung) vornimmt, wenn er mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Er gleicht dabei die monatlich abgeführte Lohnsteuer an das tatsächliche Jahresgehalt an. Das ist vor allem relevant bei Gehaltsschwankungen oder Einmalzahlungen im Laufe des Jahres. Sie müssen dafür nicht aktiv werden.
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Antragsveranlagung (Ihre freiwillige Steuererklärung): Umgangssprachlich oft als "Lohnsteuerjahresausgleich" bezeichnet, ist dies die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer. Sie machen dies, um steuermindernde Ausgaben geltend zu machen, die im Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden, und sich so eine Steuererstattung vom Finanzamt zu holen. Hier müssen Sie selbst aktiv werden.
Muss ich eine Steuererklärung (Antragsveranlagung) abgeben?
Nein, nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflichtveranlagung besteht nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn:
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Sie Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) über 410 Euro im Jahr erhalten haben.
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Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten.
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Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben.
-
Sie einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
-
Sie verheiratet sind und beide Arbeitslohn beziehen und nicht die Steuerklassen IV/IV mit Faktor gewählt haben.
In allen anderen Fällen können Sie die Erklärung freiwillig (Antragsveranlagung) abgeben, wenn Sie eine Rückerstattung erwarten.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) für mich?
In den meisten Fällen ja! Im Durchschnitt erhalten über 85% der Arbeitnehmer eine Steuererstattung von oft über 1.000 Euro. Eine Antragsveranlagung lohnt sich immer, wenn Sie Aufwendungen geltend machen können, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel:
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Werbungskosten: Wenn Ihre berufsbedingten Ausgaben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (aktuell 1.230 Euro) übersteigen (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden).
-
Sonderausgaben: Beiträge zu bestimmten Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Risikolebensversicherung, private Krankenversicherungsanteile), Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten.
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Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten für die Beerdigung, Behinderten-Pauschbeträge.
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen: Für Arbeiten im eigenen Haushalt (z.B. Putzhilfe, Gartenpflege, Renovierungen).
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Verluste: Aus anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietung und Verpachtung).
-
Unregelmäßige Lohnzahlungen oder mehrere Jobs über das Jahr verteilt.
Bis wann muss ich eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) abgeben?
Für die freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres Zeit.
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Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist am 31. Dezember 2028.
-
Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2029.
Wenn Sie zu viel Lohnsteuer bezahlt haben, sollten Sie diese Frist unbedingt nutzen, um sich Ihr Geld zurückzuholen!
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Ihrer persönlichen Situation. Wichtige Standardunterlagen sind:
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Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber.
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Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID).
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Kontoauszüge (zur Prüfung von Einnahmen/Ausgaben).
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Nachweise für absetzbare Kosten:
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Fahrtkosten: Arbeitsweg (Kilometerpauschale)
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Arbeitsmittel: Quittungen (z.B. Fachliteratur, Büromaterial, Computer)
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Fortbildungskosten: Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen
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Versicherungsbeiträge: Jahresbescheinigungen der Versicherungen
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Krankheitskosten: Rezepte, Arztrechnungen, Krankenhausrechnungen, Apothekenbelege (ggf. ärztliche Verordnung bei frei verkäuflichen Medikamenten)
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Spenden: Zuwendungsbestätigungen
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Handwerkerrechnungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnungen und Überweisungsnachweise (Barzahlung wird nicht anerkannt!)
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Kapitalerträge: Steuerbescheinigungen der Banken.
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Nachweise über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld etc.).
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Bewahren Sie alle Belege gut auf, auch wenn Sie sie nicht direkt mit der Erklärung einreichen müssen. Das Finanzamt kann diese später anfordern.
Wie lange dauert es, bis ich den Steuerbescheid bekomme?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt, Komplexität Ihres Falls und Jahreszeit.
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Elektronische Abgabe (ELSTER): Erklärungen, die elektronisch abgegeben werden, werden in der Regel schneller bearbeitet.
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Rückfragen: Wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder Belege anfordert, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
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Steuerberater: Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, erhalten Sie in der Regel längere Abgabefristen.
Rechnen Sie typischerweise mit einigen Wochen bis Monaten.
Was passiert, wenn ich eine Steuernachzahlung habe? Kann ich die freiwillige Steuererklärung zurückziehen?
Ja, das ist ein wichtiger Vorteil der Antragsveranlagung: Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben und das Finanzamt eine Nachzahlung festsetzt, können Sie Ihren Antrag auf Veranlagung grundsätzlich zurückziehen . Dies ist möglich, solange der Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist (in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids). Sie müssen das dem Finanzamt mitteilen, und der Bescheid wird dann aufgehoben.
Wichtig: Dies gilt nur für die freiwillige (Antrags-)Veranlagung, nicht bei einer Pflichtveranlagung.
Kann ich meine Steuererklärung auch rückwirkend abgeben?
Ja, die Frist von vier Jahren ermöglicht es Ihnen, Ihre freiwillige Steuererklärung rückwirkend für die vergangenen vier Jahre abzugeben. Wenn Sie also zum Beispiel 2025 Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie das noch für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 tun. Das ist eine gute Möglichkeit, sich auch alte Steuererstattungen zu sichern!
Sie sind unsicher, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt oder benötigen Hilfe bei der Erstellung? Sprechen Sie uns an! Wir prüfen Ihre Situation, erstellen Ihre Steuererklärung professionell und holen das Maximum für Sie heraus.
Weitere Infos zur Steuererklärung:
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