Steuererklärung 2026: Abgabefrist, Formulare, ELSTER, Software, Finanzamt und Checkliste
Die Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige eine jährliche Pflicht – und für viele andere eine freiwillige Chance auf eine Steuererstattung. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten, Vermietungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, kann häufig Steuern zurückholen.
Gleichzeitig sind Fristen, Formulare, ELSTER, Belege, Software und Finanzamt für viele Steuerpflichtige unübersichtlich. Dieser Ratgeber erklärt, wer eine Steuererklärung abgeben muss, wann sich eine freiwillige Abgabe lohnt, welche Fristen 2026 wichtig sind und wie Sie Ihre Steuererklärung effizient vorbereiten.
Steuererstattung berechnen
Eine Steuererklärung lohnt sich häufig. Besonders Arbeitnehmer erhalten oft eine Erstattung, wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde oder zusätzliche Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können.
Berechnen Sie mit dem folgenden Rechner überschlägig, ob Sie eine Steuererstattung erwarten können:
Rechner Steuerertattung
Steuererklärung online erstellen:
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung online für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter, Gewerbe und Freiberufler und berechnen Sie Ihre mögliche Rückzahlung direkt.
Infografik: Steuererklärung in 6 Schritten
Pflicht oder freiwillig: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Einige Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Andere können freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten zu lassen. Bei Arbeitnehmern wird die freiwillige Abgabe häufig auch als Lohnsteuerjahresausgleich oder Antragsveranlagung bezeichnet.
| Fall | Pflicht oder freiwillig? | Typische Anlagen / Hinweise |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und Steuerklasse I | häufig freiwillig | Abgabe lohnt sich oft bei Werbungskosten, Homeoffice, Fortbildung oder Handwerkerleistungen. |
| Ehegatten mit Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor | regelmäßig Pflichtveranlagung | Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung prüfen. |
| Lohnersatzleistungen über der gesetzlichen Grenze | häufig Pflichtveranlagung | Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Progressionsvorbehalt. |
| Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig | regelmäßig Pflichtveranlagung | Lohnsteuerbescheinigungen vollständig prüfen. |
| Selbstständige und Freiberufler | regelmäßig Pflichtveranlagung | Anlage S, Anlage EÜR, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer beachten. |
| Gewerbetreibende | regelmäßig Pflichtveranlagung | Anlage G, EÜR oder Bilanz, Gewerbesteuererklärung. |
| Vermieter | häufig Pflichtveranlagung | Anlage V, Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA, Finanzierungskosten. |
| Rentner | abhängig von Rentenhöhe und weiteren Einkünften | Rentenbezugsmitteilungen, Krankenversicherung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen. |
| Aufforderung des Finanzamts | Pflicht | Die im Schreiben genannte Frist ist maßgeblich. |
Abgabefristen 2024, 2025 und 2026
Die Abgabefrist hängt vom Veranlagungszeitraum, von der Abgabepflicht und davon ab, ob ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt ist. Eine elektronische Abgabe über ELSTER verlängert die Frist nicht automatisch.
| Veranlagungszeitraum | Pflichtabgabe ohne Steuerberater | Pflichtabgabe mit Steuerberater | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 | Für beratene Fälle gilt letztmals eine verlängerte Übergangsfrist. |
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 | Der reguläre Beraterstichtag 28.02.2027 fällt auf einen Sonntag. |
| 2026 | 02.08.2027 | 29.02.2028 | Der 31.07.2027 fällt auf einen Samstag; daher verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. |
Freiwillige Steuererklärung und Antragsveranlagung
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann häufig freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen. Diese freiwillige Abgabe nennt man Antragsveranlagung. Sie ist besonders interessant, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist.
| Freiwillige Steuererklärung für | Regelmäßige späteste Abgabe | Hinweis |
|---|---|---|
| 2022 | 31.12.2026 | Die Erklärung muss spätestens bis zum Fristablauf beim Finanzamt eingehen. |
| 2023 | 31.12.2027 | Elektronische Abgabe über Mein ELSTER oder Steuersoftware möglich. |
| 2024 | 31.12.2028 | Besonders bei Lohnsteuererstattung prüfen. |
| 2025 | 31.12.2029 | Vierjährige Festsetzungsfrist beachten. |
| 2026 | 31.12.2030 | Bei freiwilliger Abgabe besteht meist deutlich mehr Zeit als bei Pflichtabgabe. |
Pflichtveranlagung = gesetzliche Abgabefrist beachten
Freiwillige Steuererklärung = regelmäßig bis zu vier Jahre rückwirkend möglich
Wichtige Formulare und Anlagen zur Steuererklärung
Welche Formulare erforderlich sind, hängt von Ihren Einkünften und persönlichen Verhältnissen ab. Die meisten Formulare können heute elektronisch über Mein ELSTER oder eine Steuersoftware übermittelt werden.
| Formular / Anlage | Wofür? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Hauptvordruck Einkommensteuer | Allgemeine Angaben, Bankverbindung, Veranlagungsart. | Jede Einkommensteuererklärung. |
| Anlage N | Arbeitslohn und Werbungskosten. | Arbeitnehmer. |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, sonstige Vorsorge. | Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige. |
| Anlage Kind | Kinderfreibetrag, Kindergeld, Betreuungskosten, Ausbildung. | Eltern mit Kindern. |
| Anlage Sonderausgaben | Spenden, Kirchensteuer, Ausbildungskosten und weitere Sonderausgaben. | Privatpersonen mit abziehbaren Sonderausgaben. |
| Anlage Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflegekosten, Behinderung, Unterhalt. | Besondere private Belastungen. |
| Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen | Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Minijob im Haushalt. | Eigentümer und Mieter. |
| Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. | Vermietete Immobilien. |
| Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit. | Freiberufler. |
| Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb. | Gewerbetreibende. |
| Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung. | Freiberufler und kleine Unternehmen. |
| Anlage KAP | Kapitaleinkünfte, Günstigerprüfung, ausländische Quellensteuer. | Kapitalerträge und besondere Kapitalfälle. |
| Anlage R | Renten und andere Leistungen. | Rentner. |
| Anlage AUS | Ausländische Einkünfte und Steuern. | Auslandssachverhalte. |
Weitere Informationen: Steuerformulare und ELSTER: Alle Formulare.
Steuererklärung mit ELSTER und Mein ELSTER
Mein ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Belegnachreichungen, Einsprüche, Anträge und sonstige Nachrichten elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Das frühere ElsterFormular ist für aktuelle Steuerjahre nicht mehr nutzbar. Für aktuelle Erklärungen verwenden Sie Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle, eine Online-Steuererklärung oder die Übermittlung durch den Steuerberater.
Vorteile von ELSTER
- elektronische Übermittlung an das Finanzamt,
- Belegabruf für elektronisch gemeldete Daten,
- Plausibilitätsprüfung vor dem Versand,
- elektronische Bescheiddaten,
- Belegnachreichung als PDF oder E-Rechnung.
Wichtig bei ELSTER
- Registrierung rechtzeitig starten,
- Zertifikat und Passwort sicher speichern,
- Belegabruf immer prüfen,
- Übermittlungsprotokoll speichern,
- Posteingang und Bescheide kontrollieren.
Offizieller Einstieg: Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt.
Steuersoftware, Online-Steuererklärung oder Steuerberater?
Die beste Lösung hängt davon ab, wie komplex Ihr Steuerfall ist und wie sicher Sie mit steuerlichen Themen umgehen. Mein ELSTER ist kostenlos, aber formularorientiert. Steuersoftware bietet mehr Führung. Der Steuerberater ist sinnvoll bei komplexen Sachverhalten, Fristdruck oder Streit mit dem Finanzamt.
| Lösung | Geeignet für | Grenzen |
|---|---|---|
| Mein ELSTER | Steuerpflichtige mit einfachen bis mittleren Fällen und ausreichendem Steuerverständnis. | Wenig steuerliche Führung; Abzugsmöglichkeiten müssen selbst erkannt werden. |
| Steuersoftware | Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Nutzer mit Wunsch nach mehr Komfort. | Ersetzt keine individuelle Beratung bei schwierigen Sachverhalten. |
| Online-Steuererklärung | Geführte Eingabe, einfache Arbeitnehmer- und Familienfälle, digitale Übermittlung. | Bei komplexer Vermietung, Ausland, Gesellschaften oder Streitfällen begrenzt. |
| Steuerberater | Vermietung, Selbstständigkeit, GmbH, Umsatzsteuer, Ausland, Einspruch, Schätzung. | Kostenpflichtig, aber fachlich deutlich sicherer. |
Weitere Informationen: Steuerprogramme im Vergleich, Steuererklärung mit Software, Online-Steuererklärung und Steuerberaterkosten.
Die erste Steuererklärung: Schritt-für-Schritt
Die erste Steuererklärung wirkt oft kompliziert. Mit einer klaren Vorbereitung lässt sie sich jedoch strukturiert erledigen.
- ELSTER-Zugang vorbereiten: Registrieren Sie sich rechtzeitig bei Mein ELSTER. Die Aktivierung kann einige Zeit dauern.
- Steuer-ID und Steuernummer prüfen: Die Steuer-Identifikationsnummer finden Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in Schreiben des Finanzamts.
- Lohnsteuerbescheinigung kontrollieren: Arbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge prüfen.
- Werbungskosten sammeln: Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Bewerbungskosten, Fortbildung und Reisekosten erfassen.
- Sonderausgaben prüfen: Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer, Altersvorsorge und Ausbildungskosten berücksichtigen.
- Haushaltskosten erfassen: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen mit Rechnung und unbarer Zahlung dokumentieren.
- Steuererklärung erstellen: Mein ELSTER, Steuersoftware, Online-Steuererklärung oder Steuerberater nutzen.
- Steuerberechnung prüfen: Erstattung oder Nachzahlung vor dem Versand plausibilisieren.
- Elektronisch übermitteln: Erklärung absenden und Übermittlungsprotokoll speichern.
- Bescheid prüfen: Steuerbescheid mit der Erklärung vergleichen und Einspruchsfrist notieren.
Belege, Belegvorhaltepflicht und Checkliste
Belege müssen heute in vielen Fällen nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es gilt regelmäßig die Belegvorhaltepflicht: Sie erfassen die Beträge in der Steuererklärung und bewahren die Nachweise für Rückfragen des Finanzamts auf.
| Bereich | Wichtige Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|
| Allgemein | Steuer-ID, Steuernummer, Vorjahresbescheid, Bankverbindung. | Stammdaten prüfen und aktualisieren. |
| Arbeitnehmer | Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Homeoffice, Fortbildung. | Belegabruf kontrollieren und eigene Kosten ergänzen. |
| Versicherungen | Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht. | Elektronisch gemeldete Daten mit Bescheinigungen abgleichen. |
| Familie und Kinder | Kinderbetreuung, Schulgeld, Ausbildung, Unterhalt. | Unbare Zahlung und Verträge bereithalten. |
| Haushalt | Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Nebenkostenabrechnung. | Rechnung und Kontoauszug erforderlich. |
| Vermietung | Mietverträge, Hausgeldabrechnung, Reparaturen, Darlehenszinsen, AfA-Unterlagen. | Je Objekt getrennt aufbereiten. |
| Selbstständigkeit | Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Anlagenverzeichnis, EÜR. | Betrieb und Privatbereich sauber trennen. |
Download: Checkliste Einkommensteuererklärung
Wichtige Steuertipps für Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Selbstständige
Arbeitnehmer
- Entfernungspauschale und Homeoffice prüfen,
- Arbeitsmittel und berufliche Fortbildung erfassen,
- Bewerbungskosten und Reisekosten berücksichtigen,
- doppelte Haushaltsführung prüfen,
- Gewerkschaftsbeiträge und Fachliteratur nicht vergessen.
Familien
- Kinderbetreuungskosten prüfen,
- Anlage Kind vollständig ausfüllen,
- Schulgeld und Ausbildungskosten prüfen,
- Unterhaltsleistungen dokumentieren,
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beachten.
Rentner
- Rentenbezugsmitteilungen kontrollieren,
- Kranken- und Pflegeversicherung erfassen,
- Behinderten-Pauschbetrag prüfen,
- Pflegekosten und Krankheitskosten sammeln,
- Kapitalerträge und Vermietung berücksichtigen.
Selbstständige
- EÜR oder Bilanz rechtzeitig vorbereiten,
- Umsatzsteuerwerte abstimmen,
- Anlagenverzeichnis aktualisieren,
- private Nutzung von Kfz, Telefon und Arbeitszimmer prüfen,
- Vorauszahlungen für Folgejahre anpassen lassen.
Warum Sie die Steuererklärung früh vorbereiten sollten
Eine frühe Vorbereitung reduziert Stress und schafft finanziellen Überblick. Das gilt besonders bei Selbstständigen, Vermietern und Steuerpflichtigen mit Nachzahlungen oder Vorauszahlungen.
- Frühere Erstattung: Wer früh abgibt, erhält eine mögliche Steuererstattung häufig früher.
- Bessere Liquiditätsplanung: Nachzahlungen, Vorauszahlungen und Erstattungen lassen sich besser planen.
- Mehr Zeit für Unterlagen: Fehlende Belege können rechtzeitig beschafft werden.
- Weniger Fehler: Wer nicht unter Zeitdruck arbeitet, übersieht weniger Abzugsmöglichkeiten.
- Mehr Gestaltungsspielraum: Bei Selbstständigen und Unternehmern können offene Punkte früher besprochen werden.
- Bessere Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Früh eingereichte Unterlagen erleichtern Rückfragen, Abstimmungen und Bescheidprüfung.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Wer eine Pflichtsteuererklärung zu spät abgibt, riskiert mehrere Nachteile. Besonders relevant sind Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung und gegebenenfalls Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung.
| Rechtsfolge | Auslöser | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Verspätungszuschlag | Steuererklärung wird nicht oder verspätet abgegeben. | Kann automatisch oder nach Ermessen festgesetzt werden. |
| Zwangsgeld | Finanzamt will die Abgabe erzwingen. | Die Erklärung muss trotzdem abgegeben werden. |
| Schätzung | Finanzamt schätzt Besteuerungsgrundlagen mangels Erklärung. | Schätzung ersetzt die Erklärungspflicht nicht. |
| Zinsen | Späte Festsetzung kann Zinsfolgen auslösen. | Zinslauf und Festsetzungszeitpunkt prüfen. |
| Säumniszuschläge | Festgesetzte Steuer wird nicht fristgerecht bezahlt. | Zahlungsfrist gesondert überwachen. |
Weitere Informationen: Verspätungszuschlag berechnen und Steuerbescheid prüfen.
Checkliste Steuererklärung 2026
1. Stammdaten
- Steuer-ID,
- Steuernummer,
- Bankverbindung,
- Familienstand,
- Kinder,
- Kirchensteuer,
- Vorjahresbescheid.
2. Einkünfte
- Arbeitslohn,
- Renten,
- Vermietung,
- Kapitalerträge,
- Selbstständigkeit,
- Gewerbe,
- Auslandseinkünfte.
3. Ausgaben
- Werbungskosten,
- Sonderausgaben,
- Versicherungen,
- Spenden,
- außergewöhnliche Belastungen,
- Handwerkerleistungen,
- Kinderbetreuungskosten.
4. Nach Abgabe
- Übermittlungsprotokoll speichern,
- Posteingang in Mein ELSTER prüfen,
- Beleganforderungen beantworten,
- Steuerbescheid vergleichen,
- Zahlungsfrist beachten,
- Einspruchsfrist notieren.
Downloads und Arbeitshilfen
Download: Checkliste Einkommensteuererklärung
Download: Ausfüllhinweise Steuererklärung
Beratung und Hilfe bei der Steuererklärung
Die Steuererklärung kann einfach sein – oder sehr komplex. Eine steuerliche Prüfung ist besonders sinnvoll bei Vermietung, Selbstständigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalten, Renten, Abfindungen, Kryptowährungen, Schätzungsbescheiden, Fristversäumnissen, Verspätungszuschlägen oder Einsprüchen gegen Steuerbescheide.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung, bei der Zusammenstellung der Belege, bei der Nutzung von ELSTER-Daten, bei der EÜR, bei Vermietungseinkünften, bei der Bescheidprüfung und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt.
FAQ zur Steuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Bei Pflichtabgabe ohne Steuerberater ist die Einkommensteuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt einzureichen. Mit Steuerberater gilt grundsätzlich der 01.03.2027.
Wie lange kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?
Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann regelmäßig innerhalb von vier Jahren abgegeben werden. Für 2025 läuft die Frist grundsätzlich bis zum 31.12.2029.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht kann zum Beispiel bestehen bei selbständiger Tätigkeit, Gewerbe, Vermietung, Lohnersatzleistungen, Steuerklassenkombination III/V, mehreren Arbeitgebern, Renten, Nebeneinkünften oder einer Aufforderung durch das Finanzamt.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Häufig ja. Sie lohnt sich besonders bei Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Versicherungen, Spenden, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung?
Bei der Pflichtveranlagung müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bei der Antragsveranlagung geben Sie freiwillig eine Steuererklärung ab, meist um eine Steuererstattung zu erhalten.
Kann ich die Steuererklärung mit ELSTER abgeben?
Ja. Über Mein ELSTER können Sie die Einkommensteuererklärung und viele weitere Formulare elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Gibt es ElsterFormular noch?
ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt. Verwenden Sie Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder die elektronische Übermittlung über einen Steuerberater.
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht. Belege müssen regelmäßig nicht automatisch eingereicht, aber aufbewahrt und bei Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?
Bei verspäteter Pflichtabgabe drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung und weitere Nachteile. Wird eine festgesetzte Steuer zu spät gezahlt, können Säumniszuschläge entstehen.
Wann sollte ich einen Steuerberater beauftragen?
Ein Steuerberater ist sinnvoll bei Vermietung, Selbstständigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalten, Renten, Abfindungen, Kapitalanlagen, Kryptowährungen, Schätzungen, Einsprüchen oder hohen Nachzahlungen.
Weitere Informationen und Steuerrechner
Weitere hilfreiche Informationen:
- Einkommensteuererklärung
- Steuerformulare
- Checkliste Steuererklärung
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Steuererklärung mit ELSTER
- Steuererklärung mit Software
- Online-Steuererklärung
- Zuständiges Finanzamt finden
- Steuerbescheid prüfen
- Einspruchsfrist berechnen
- Verspätungszuschlag berechnen
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einnahmenüberschussrechnung
- Umsatzsteuererklärung
- Mein ELSTER – Online-Finanzamt
- ELSTER: Alle Formulare
- ELSTER: Belegnachreichung
- MeinELSTER+
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
- § 46 EStG – Veranlagung bei Arbeitnehmern
Top Steuererklärung
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuererklärung
EStGEStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
EStG § 6 Bewertung
EStG § 10
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 16 Veräußerung des Betriebs
EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStR
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern
EStDV 56 60 65
GewStG
GewStG § 14a Steuererklärungspflicht
GewStG § 35c Ermächtigung
KStG 8d 14 31
UStG
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 18a Zusammenfassende Meldung
UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
UStG § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
AO
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 109 Verlängerung von Fristen
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 153 Berichtigung von Erklärungen
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung
AO § 269 Antrag
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 109 Verlängerung von Fristen
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 153 Berichtigung von Erklärungen
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung
AO § 269 Antrag
UStAE
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStR
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStR 226. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
KStR 5.7 31.2
GewStDV 25
AEAO
AEAO Zu § 33 Steuerpflichtiger:
AEAO Zu § 80 Bevollmächtigte und Beistände:
Zu § 87a Elektronische Kommunikation:
Zu § 88 Untersuchungsgrundsatz:
AEAO Zu § 91 Anhörung Beteiligter:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:
Zu § 149 Abgabe der Steuererklärungen:
AEAO Zu § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen:
AEAO Zu § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle:
AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:
AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:
AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:
AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:
AEAO Zu § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
Zu § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
AEAO Zu § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 364b Fristsetzung:
AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:
ErbStG 13a 28a 31
BpO 4a 32
BewG 28 127
EStH 4a 5.7.4 13a.1 15.6 25 37 46.2
StbVV
§ 14 StBVV Pauschalvergütung
§ 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 StBVV Steuererklärungen
KStH 31.2
LStH 42d.1
GrEStG 19
ErbStH E.7.4.4 E.10.7 E.14.1.3 E.31
GrStG
§ 44 GrStG Steueranmeldung
Steuer-Newsletter.