Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
AEAO Zu § 4 Gesetz:
Bei der Auslegung von Steuergesetzen gelten die allgemeinen Auslegungsregeln und damit auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise, so wie sie ihren Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerfG vom 24.1.1962, 1 BvR 232/60 , BStBl I S. 506).
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland