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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

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Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Die Erbschaftsteuer erfasst grundsätzlich alle Vermögensübergänge von Todes wegen. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie erfasst die Vermögensübertragungen unter Lebenden. Die Vorschriften für den Erwerb von Todes wegen gelten weitgehend auch für Schenkungen.


ErbStG i.d.F. 04.11.2016

Siehe auch Erbschaftsteuer und Erbschaftsteuerrechner bzw. Schenkungsteuerrechner



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