Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Bewertungsgesetz (BewG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 121a BewG Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Zweiter Abschnitt: Sondervorschriften und Ermächtigungen
Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes sind Grundstücke (§ 70) und Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 für die Gewerbesteuer mit 140 Prozent des Einheitswerts anzusetzen.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.