Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Bewertungsgesetz (BewG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 121a BewG Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Zweiter Abschnitt: Sondervorschriften und Ermächtigungen
Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes sind Grundstücke (§ 70) und Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 für die Gewerbesteuer mit 140 Prozent des Einheitswerts anzusetzen.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland