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Bewertungsgesetz (BewG)

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BFH - Urteile

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BewG Anlage 4

Gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil an der Jahresrohmiete bis zu 50 v. H.
Vervielfältiger

A.
bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
Gemeindegrößenklassen
über
über
über
über
über
über
über
bis
2 000
5 000
10 000
50 000
100 000
200 000
500 000
2 000
bis
bis
bis
bis
bis
bis
Ein-
5 000
10 000
50 000
100 000
200 000
500 000
wohner
Altbauten
vor 1895 …
7,6
7,3
6,4
6,4
6,1
6,0
5,9
6,1
1895 bis 1899 …
7,8
7,6
6,6
6,5
6,3
6,2
6,0
6,3
1900 bis 1904 …
8,2
7,9
6,9
6,8
6,5
6,4
6,3
6,4
1905 bis 1915 …
8,7
8,4
7,2
7,1
6,8
6,7
6,5
6,7
1916 bis 31. 3. 1924 …
9,1
8,8
7,6
7,4
7,1
6,9
6,8
6,9
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
10,2
9,6
8,4
8,1
8,0
7,8
7,7
7,8
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
10,5
9,8
8,6
8,3
8,2
8,0
7,9
7,9
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
9,9
9,6
9,2
9,1
9,0
9,0
9,0
9,0
B.
bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
Altbauten
vor 1908 …
7,0
6,7
5,9
6,0
5,7
5,6
5,5
5,8
1908 bis 1915 …
7,3
7,0
6,2
6,2
5,9
5,8
5,7
6,0
1916 bis 31. 3. 1924 …
8,1
7,8
6,8
6,7
6,4
6,3
6,2
6,4
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
9,3
8,8
7,7
7,6
7,5
7,3
7,2
7,3
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
9,9
9,3
8,2
8,0
7,8
7,7
7,5
7,6
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
9,6
9,3
9,0
8,9
8,7
8,7
8,7
8,8
C.
bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten
Altbauten
vor dem 1. 4. 1924 …
6,1
5,9
5,2
5,4
5,2
5,1
5,0
5,4
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
7,7
7,2
6,4
6,5
6,4
6,3
6,1
6,4
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
8,8
8,3
7,3
7,3
7,1
7,0
6,9
7,1
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
9,0
8,7
8,4
8,4
8,2
8,2
8,2
8,4

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