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Buch 1 - Allgemeiner Teil

Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte

Titel 2 - Willenserklärung

§ 120 BGB Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.


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