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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 4 - Familienrecht
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche
Betreuung, Pflegschaft
Titel 1 - Vormundschaft
Untertitel 5 - Befreite Vormundschaft
§ 1857a BGB Befreiung des Jugendamts und des Vereins
Dem Jugendamt und einem Verein als Vormund stehen die nach § 1852 Abs. 2, §§ 1853, 1854 zulässigen Befreiungen zu.
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