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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 4 - Familienrecht
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche
Betreuung, Pflegschaft
Titel 3 - Pflegschaft
§ 1916 BGB Berufung als Ergänzungspfleger
Für die nach § 1909 anzuordnende Pflegschaft gelten die Vorschriften über die Berufung zur Vormundschaft nicht.
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