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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben
Titel 2 - Haftung des Erben für die
Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 2 - Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970 BGB Anmeldung der Forderungen
Die Nachlassgläubiger können im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden.
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