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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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BFH - Urteile

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Buch 5 - Erbrecht

Abschnitt 3 - Testament

Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben

§ 2136 BGB Befreiung des Vorerben

Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien.


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