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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum
§ 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
- 1.
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durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
- 2.
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durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
- 3.
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durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
- 4.
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durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
- 5.
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durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- 6.
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die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder
- 7.
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durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.
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