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Betriebsprüfungsordnung (BpO)

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§ 39 BpO Inkrafttreten

IX. Inkrafttreten

1Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft . 2Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – vom 17. Dezember 1987 (BAnz Nr. 241a vom 24. Dezember 1987) außer Kraft.


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