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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
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BFH - Urteile
H E 10.11 ErbStH
Zu § 10 ErbStG
Ausländische Erbschaftsteuer
Auch ausländische Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer einschließlich der deutschen Steuer entsprechende ausländische Steuer ist vom Abzug ausgeschlossen. Abzugsfähig ist dagegen z. B. kanadische „capital gains tax“ (> BFH vom 26.4.1995, BStBl II S. 540).
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