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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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BFH - Urteile

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H E 3.4 (2) ErbStH

Zu § 3 ErbStG

Anwachsungserwerb

Beispiel:

Gesellschafter der gewerblich tätigen X-OHG sind die natürlichen Personen A, B und C zu je einem Drittel. Beim Tod des Gesellschafters A wird die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter B und C fortgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Abfindung der Erben zum Buchwert vor. Der Gesellschaftsanteil des A hatte bei seinem Tod einen steuerlichen Wert von 500 000 EUR und einen Buchwert von 300 000 EUR.

Der Anwachsungserwerb von B und C unterliegt als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer mit folgendem Wert:


Steuerwert des Gesellschaftsanteils A
500 000 EUR
Abzüglich Abfindung an die Erben zum Buchwert
./. 300 000 EUR
Übersteigender Wert
200 000 EUR
Davon entfallen auf B bzw. C (je ½) =
100 000 EUR

Der Erwerb von B und C ist in Höhe von je 100 000 EUR steuerbegünstigt nach §§ 13a, 19a ErbStG (> R E 13b.5, R E 19a.1, H E 13b.1).

Entlastungen beim Erwerb von Betriebsvermögen

> R E 13b.5

Übernahmeklausel bei zweigliedriger Personengesellschaft

> BFH vom 1.7.1992 (BStBl II S. 925, 928)

Vermögensanfall an eine Gesamthandsgemeinschaft

> BFH vom 14.9.1994 (BStBl 1995 II S. 81)


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