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Erbschaftsteuer-Richtlinien
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BFH - Urteile
R E 13b.12 ErbStR Grundstücksüberlassung im Konzern
Zu § 13b ErbStG
1Grundstücke im Sinne des R E 13b.9, die im Rahmen eines Konzerns im Sinne des § 4h EStG zur Nutzung überlassen werden, gehören nicht zum Verwaltungsvermögen (§ 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c ErbStG). 2Das gilt nur, soweit keine weitere Nutzungsüberlassung an einen nicht zum Konzern gehörenden Dritten erfolgt. 3Der Konzernbegriff richtet sich nach § 4h Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 EStG. 4Für die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, ist auf die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt abzustellen.
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