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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 360 HGB Gattungsschulden
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.
BFH - Urteile
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