Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Handelsgesetzbuch
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 451 HGB Umzugsvertrag
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft
Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut
Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland