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Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
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BFH - Urteile
KStR R 5.16 Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Zu § 5 KStG
Die R 5.12 bis 5.15 sind auf Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG entsprechend anzuwenden.
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