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Abgabenordnung (AO)
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Anwendungserlass zu § 78 AO: | AE 78
BFH - Urteile
AO § 78 Beteiligte
Dritter Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften
Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze
1. Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren
Beteiligte sind
Antragsteller und Antragsgegner,
diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.
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