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Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)
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BFH - Urteile
AEAO Zu § 78 Beteiligte:
Unter Beteiligten sind i. d. R. die Steuerpflichtigen
(§ 33 Abs. 1
AO) zu verstehen. Der Beteiligtenbegriff des
§ 78 AO gilt nicht im
Zerlegungs- und Einspruchsverfahren (§§ 186,
359 AO; vgl.
BFH-Beschluss vom 28.3.1979, I B
79/78, BStBl II
S. 538).
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