Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
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H E 3.3 ErbStH
Zu § 3 ErbStG
Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich
> R E 5.2
Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall
> BFH vom 5.12.1990 (BStBl 1991 II S. 181)
Wert des Erwerbs
A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden.
Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:
Grundbesitzwert des Grundstücks | 900 000 EUR |
Abzüglich Verbindlichkeiten | ./. 300 000 EUR |
Bereicherung | 600 000 EUR |
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