Einkommensteuergesetz
BFH - Urteile zu § 83 EStG |
weiter zu: § 84 EStG |
EStG § 83 Altersvorsorgezulage
XI. Altersvorsorgezulage
In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.
BFH - Urteile zu § 83 EStG |
weiter zu: § 84 EStG |