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Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
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BFH - Urteile
GewStDV § 1 Stehender Gewerbebetrieb
Zu § 2 des Gesetzes
Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.
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