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H 19.2 GewStH Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

Zu § 19 GewStG

Anpassung der Vorauszahlungen

Die Entscheidung über die nachträgliche Anpassung von festgesetzten Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer steht grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde (> BVerwG vom 22. 5. 1987 – BStBl II S. 698).

Zerlegung

Ein Zerlegungsbescheid für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen steht gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 185 AO kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (> BFH vom 18. 8. 2004 – BStBl 2005 II S. 143).


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