Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)
zurück zu: § 4 GewStG | weiter zu: H 5.1.1 GewStH |
H 4.1 GewStH Hebeberechtigung
Zu § 4 GewStG
Betriebsstätte
>R 2.9
Reisegewerbebetrieb
Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit
Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist (> BFH vom 19. 11. 2003 - BStBl 2004 II S. 751).
Verwaltung der Gewerbesteuer
>R 1.2
zurück zu: § 4 GewStG | weiter zu: H 5.1.1 GewStH |