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Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)

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H 4.1 GewStH Hebeberechtigung

Zu § 4 GewStG

Betriebsstätte

>R 2.9

Reisegewerbebetrieb

>§ 35a Abs. 3 GewStG

Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit

Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist (> BFH vom 19. 11. 2003 - BStBl 2004 II S. 751).

Verwaltung der Gewerbesteuer

>R 1.2


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