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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 102 HGB Vorlegung des Tagebuches
Erstes Buch: Handelsstand
Achter Abschnitt: Handelsmakler
Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auch ohne Antrag einer Partei die Vorlegung des Tagebuchs anordnen, um es mit der Schlussnote, den Auszügen oder anderen Beweismitteln zu vergleichen.
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