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Handelsgesetzbuch

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§ 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen

Drittes Buch: Handelsbücher

Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften

Erster Unterabschnitt: Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht

Zweiter Titel: Bilanz

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit:

  1. § 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,

  2. § 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,

  3. § 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,

  4. § 274 über die Abgrenzung latenter Steuern.


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