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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 346 HGB Auslegung unter Berücksichtigung von Handelsbräuchen und Handelsusancen
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
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