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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 389 HGB Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft
Unterlässt der Kommittent über das Gut zu verfügen, obwohl er dazu nach Lage der Sache verpflichtet ist, so hat der Kommissionär die nach § 373 dem Verkäufer zustehenden Rechte.
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