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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 398 HGB Befriedigungsrecht aus dem Kommissionsgut
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft
Der Kommissionär kann sich, auch wenn er Eigentümer des Kommissionsguts ist, für die im § 397 bezeichneten Ansprüche nach Maßgabe der für das Pfandrecht geltenden Vorschriften aus dem Gut befriedigen.
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