Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Handelsgesetzbuch
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 543 HGB Zinsen und Verfahrenskosten
Fünftes Buch: Seehandel
Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge
Zweiter Unterabschnitt: Personenbeförderungsverträge
Zinsen und Verfahrenskosten sind über die in den §§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu erstatten.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.