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H 14.2 KStH Finanzielle Eingliederung

Zu § 14 KStG

Mittelbare Beteiligung

Eine mittelbare Beteiligung kann auch über eine Gesellschaft bestehen, die nicht selbst Organgesellschaft sein kann (> BFH vom 2.11.1977, I R 143/75, BStBl 1978 II S. 74).

Rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei Umwandlung

Zur rückwirkenden Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei Umwandlungen > BFH vom 28.7.2010, I R 89/09, BStBl 2011 II S. 528 sowie > BMF vom 11.11.2011, BStBl I S. 1314 Rn. Org.01 ff.

Stimmrechtsverbot

Stimmrechtsverbote für einzelne Geschäfte zwischen Organträger und Organgesellschaft stehen der finanziellen Eingliederung nicht entgegen (> BFH vom 26.1.1989, IV R 151/86, BStBl II S. 455).


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